Sanierung des Schulzentrums Eggenfelden – Hinterlüftete Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 267-02-038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Schulzentrums Eggenfelden – Hinterlüftete Fassade
Hinterlüftete Fassaden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Baubeschreibung: Gegenstand der Leistung sind die hinterlüfteten Fassaden für den neuen Haupteingang des Schulzentrums Eggenfelden. Maßnahmenbeschreibung: Für das Schulzentrum Eggenfelden, bestehend aus Grund- und Mittelschule, wird ein neuer Haupteingang errichtet. Der neue Gebäudeteil beinhaltet – eine Eingangshalle im EG – einen Pausenbereich im UG – 2 neue Treppenanlagen Ausführungszeiten: 1.7.2021 – 3.9.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gars-Bahnhof
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 83555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.