Generalplaner Erschliessung und Datentrasse Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Erschliessung und Datentrasse
— Generalplanung bestehend aus Ingenieurbau und technischen Anlagen mit Starkstrom- und Fernmeldeumfängen,
— Umfang ist die Planung des Neubaus einer erdverlegten Ringtrasse (geschätzte Gesamtlänge 3-4 km, Bestandslänge 1,4 km) mit Leerrohren am Stammcampus der Universität Augsburg,
— In den Leerrohren sollen Datenleitungen in Microducts verlegt werden,
— Die Trasse soll außerdem Mittelspannungsleitungen führen,
— Und Planung einer möglichst georedundanten Anbindung der Bestandsgebäude der Universität (20-30 Gebäude) an Trasse inkl. georedundanter Anbindung des neu entstehenden Rechenzentrums,
— Es ist auf bestehende Infrastruktur aufzubauen,
— Es werden mit diesem Auftrag zunächst die Leistungsphasen 1 + 2 mit möglicher Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8 ausgeschrieben,
— Der geschätzte Wert der anrechenbaren Kosten liegt bei [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt. (davon techn. Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR inkl. [Betrag gelöscht] EUR Umbaukosten und Ingenieurbau: [Betrag gelöscht] EUR inkl. [Betrag gelöscht] EUR Umbaukosten).
Universität Augsburg, Campus Haunstetten
Der Freistaat Bayern plant im Zuge des Baus eines neuen Rechenzentrums an der Universität Augsburg eine Ringtrasse zur zuverlässigen Versorgung des Campus mit Daten und Strom.
Umfang dieser Ausschreibung ist die Generalplanung bestehend aus Ingenieurbau und technischen Anlagen des Neubaus einer erdverlegten Ringtrasse (geschätzte Gesamtlänge 3-4 km, Bestand 1,4 km) mit Leerrohren am Stammcampus der Universität Augsburg. In den Leerrohren soll ein ganzheitliches Datennetz in Microducts verlegt werden. Zusätzlich soll die Trasse Mittelspannungsleitungen führen. Ein weiterer Teil ist die Planung einer möglichst georedundanten Anbindung der Bestandsgebäude der Universität (20-30 Gebäude) an die Trasse, sowie die georedundante Anbindung des neu entstehenden Rechenzentrums. Hierbei ist nach Möglichkeit auf die bestehende Infrastruktur aufzubauen und diese zu erweitern.
Eine nähere Aufgabenbeschreibung zum Vorhaben befindet sich auf www.vergabe.bayern.de unter der Referenznummer 21D0039. Die unmittelbare Leistungserbringung erfolgt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens.
Die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung sind erforderlich für die Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 HOAI. Der geschätzte Wert der anrechenbaren Kosten liegt bei [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt. (davon techn. Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR inkl. [Betrag gelöscht] EUR Umbaukosten und Ingenieurbau: [Betrag gelöscht] EUR inkl. [Betrag gelöscht] EUR Umbaukosten). Für das Gewerk Ingenieurbauwerke wird Honorarzone III und für die technischen Anlagen eine Mischhonorarzone zwischen II und III veranschlagt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-8 des Ingenieurvertrags vorgesehen. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Verlängerung des Vertrages bei möglicher Verzögerung der Fertigstellung der Maßnahme 15500 E 0018 zum Bau des neuen Rechenzentrums.
Alle folgenden Punkte sind ebenfalls der beigefügten Bewertungsmatrix (21D0039_Auswahlkriterien-stufe_1.xlsx) zu entnehmen.
Ausschlussgründe nach §48 Abs 4 und 5 VgV. Fachliche Eignung, Erfahrung und Leistungsfähigkeit für die Leistungen nach II.1.4 und II.2.4.
Die Eignungskriterien werden wie folgt gewichtet:
— Spezifischer Jahresumsatz (Bewerberbogen 4.2.2) 25 %,
— Referenzen (Bewerberbogen 4.3.1) 40 %,
— Fachkräfte (Bewerberbogen 4.3.2) 25 %,
— Beschäftigtenzahl (Bewerberbogen 4.3.5) 10 %.
Die verschiedenen Eignungskriterien werden auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet. Die Wertung 0 wird vergeben, wenn das Kriterium aus den gegebenen Angaben nicht bewertet werden kann. Die Punktzahl 1 wir vergeben, wenn das Kriterium unzureichend erfüllt ist. Die Maximalpunktzahl 5 wird vergeben, wenn das Kriterium voll erfüllt wird. Die Bewertungen sind stets ganzzahlig bzw. werden auf eine ganzzahlige Zahl gerundet.
Anschließend werden die Bewertungen mit den dazugehörigen Gewichtungen und 100 multipliziert, um eine ganzzahlige Bewertungszahl pro Bewerber zu erhalten (z. B. 5 x 25 % x 100 = 125 Punkte). Es ist eine Gesamtpunktzahl von max. 500 Punkten erreichbar. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 250 Punkten, so wird die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt (Leistungsstufen 1a und 1b). Das Staatliche Bauamt behält sich vor, die Option auf die Leistungsphasen 3 bis 8 sowie der besonderen Leistungen zu erteilen. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/205552
Die Eignungskriterien sind in der Bewertungsmatrix (21D0039_Auswahlkriterien-Stufe_1.pdf) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
Tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, beratender Ingenieur, Stadtplaner),
— Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62a Abs. 2 BayBO,
— erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO.
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Erläuterung zum Eignungskriterium Spezifischer Jahresumsatz:
Der spezifische Jahresumsatz ergibt sich aus dem Jahresumsatz durch die Gewerke Ingenieurbau und/oder technische Anlagen und ist unter Punkt 4.2.2 im Bewerberbogen „21D0039_III6_Bewerberbogen_VgV.xlsx“ anzugeben. Es wird folgende Punktezuordnung auf den durchschnittlichen jährlichen spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren angewendet.
— 5 Punkte = Jahresumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
— 4 Punkte = Jahresumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
— 3 Punkte = Jahresumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Punkte = Jahresumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR,
— 1 Punkt = Jahresumsatz kleiner [Betrag gelöscht] EUR,
— 0 Punkte = Die Erläuterungen und Angaben des Bieters zum Merkmal sind ungenügend bzw. unzureichend.
Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung (siehe II.2.9) multipliziert und fließen in die Bewertung mit ein.
Erläuterung zur Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Erläuterung zum Eignungskriterium Referenzen:
Die Referenzen sind unter Punkt 4.3.1 im Bewerberbogen „21D0039_III6_Bewerberbogen_VgV.xlsx“ anzugeben.
Ein Bewerber, der die Leistungen des Gewerks Ingenieurbau sowie des Gewerks technische Anlagen vollumfänglich selbst erbringt, wird gebeten jeweils 3 Referenzen für Ingenieurbauwerke und technische Anlagen abzugeben. Diese Referenzen können für Ingenieurbauwerke und techn. Anlagen die gleichen sein. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, so soll das Unternehmen, welches mehrheitlich die Ingenieurbauwerke plant, für dieses Leistungsbild 3 Referenzen abgeben. Das Unternehmen, welches mehrheitlich die technischen Anlagen plant, soll 3 Referenzen passend zu diesem Leistungsbild abgeben. Je Bewerbung sollen somit 3 Referenzen für den Ingenieurbau und 3 Referenzen für die techn. Anlagen vorliegen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein.
Die Referenzen werden nach Kriterien bewertet. Es gibt je 4 spezifische Wertungskriterien, die entweder nur auf die Referenzen des Ingenieurbaus oder auf die Referenzen der techn. Anlagen angewendet werden. Drei Kriterien finden bei der Beurteilung aller Referenzen Anwendung. Die Kriterien sind folgende:
Vier Referenzkriterien für die Referenzen der Ingenieurbauwerke:
— Honorarzone 3 oder höher umgesetzt,
— Anrechenbare Kosten Netto für Ingenieurbau über 1,5 Mio EUR,
— Anbindung von Bestandsgebäuden an Trasse umgesetzt,
— Erdverlegte Trasse bei verschiedenen Oberflächenarten mit Trassenlänge über einem Kilometer,
Vier Referenzkriterien für die Referenzen der techn. Anlagen:
— Honorarzone 3 umgesetzt,
— Anrechenbaren Kosten Netto für techn. Anlagen über 1 Mio EUR,
— Microducts im Zusammenhang mit FTTX umgesetzt,
— Zusätzliche Trassenwege in Bestandsgebäuden (insb. bez. Brandschutz) umgesetzt,
Drei Referenzkriterien für alle Referenzen:
— Planungsumfang bestand aus Ingenieurbau und techn. Anlagen,
— Öffentlicher Auftraggeber,
— Leistungsbilder der Leistungsphasen 1-8 umgesetzt.
Bei der Bewertung der Referenzen wird ein Punktesystem angewendet. Für einzelne Kriterien wird eine Punktezuordnung von 1/0 angewendet.
1 = Kriterium erfüllt,
0 = Kriterium nicht erfüllt oder Angebot enthält zu wenige wertungsfähige Aussagen.
Das bedeutet jede der 6 Referenzen kann eine Maximalpunktzahl 7 erreichen. Aus 6 bewerteten Referenzen ergibt sich ein erzielbarer Maximalwert von 42 Punkten, der einem Erfüllungsgrad von 100 % entspricht. Der erreichte Erfüllungsgrad wird für jeden Bewerber mit dem Faktor 5 multipliziert und auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet. Somit ergibt sich für die Bewertung des Eignungskriteriums Referenzen ein Ergebniswert zwischen 5 und 0 Punkten.
Die Eignungskriterien Fachkräfte und Beschäftigtenzahl werden aufgrund mangelnden Platzes bei den folgenden Mindeststandards geführt, fließen jedoch wie die Eignungskriterien spezifischer Jahresumsatz und Referenzen mit in die Wertung ein.
Erläuterung zum Eignungskriterium Fachkräfte:
Die Berufserfahrung der Fachkräfte ist unter Punkt 4.3.2 im Bewerberbogen „21D0039_III6_Bewerberbogen_VgV.xlsx“ anzugeben.
Das Eignungskriterium Fachkräfte bewertet die Berufserfahrung, der für den Auftrag zur Verfügung gestellten Mitarbeiter. Es sollen für den Auftrag ein Projektleiter, ein Ingenieur der Elektrotechnik und ein Ingenieur des Tiefbaus zur Verfügung stehen. Für den Projektleiter wird der akademische Grad eines Diplom Ingenieurs oder eines Masters gefordert. Sowohl für den Ingenieur Elektrotechnik wie auch für den Tiefbauingenieur wird mindestens der akademische Titel des Bachelors gefordert. Die Berufserfahrung dieser 3 Fachkräfte ist anzugeben. Für das Eignungskriterium wird folgende Punktezuordnung auf die Berufserfahrung der entsprechenden Fachkräfte angewendet.
— 5 Punkte = Berufserfahrung ≥ 15 Jahre,
— 4 Punkte = Berufserfahrung ≥ 10 Jahre,
— 3 Punkte = Berufserfahrung ≥ 5 Jahre,
— 2 Punkte = Berufserfahrung ≥ 3 Jahre,
— 1 Punkt = Berufserfahrung kleiner 3 Jahre,
— 0 Punkte =Die Erläuterungen und Angaben des Bieters zum Merkmal sind unzureichend.
Erläuterung zum Eignungskriterium Beschäftigtenzahl:
Die Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Jahre sind unter Punkt 4.3.5 im Bewerberbogen „21D0039_III6_Bewerberbogen_VgV.xlsx“ anzugeben.
Für das Eignungskriterium Beschäftigtenzahl wird folgende Punktezuordnung auf die durchschnittliche jährliche Beschäftigungsanzahl des Unternehmens, einschließlich seiner Führungskräfte, in den letzten 3 Jahren angewendet.
— 5 Punkte = Beschäftigtenzahl ≥ 6 Personen,
— 4 Punkte = Beschäftigtenzahl ≥ 5 Personen,
— 3 Punkte = Beschäftigtenzahl ≥ 4 Personen,
— 2 Punkte = Beschäftigtenzahl ≥ 3 Personen,
— 1 Punkt = Beschäftigtenzahl kleiner 3 Personen,
— 0 Punkte = Die Erläuterungen und Angaben des Bieters zum Merkmal sind unzureichend.
Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung (siehe II.2.9) multipliziert und fließen in die Bewertung mit ein.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Die Vergabestelle kann (=muss) gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen. Will sie dies nicht, kann gem. §56 Abs. 2, Satz 2 in der Auftragsbekanntmachung festgelegt werden, dass keine Unterlagen nachgefordert werden. Dieser Vorbehalt sollte an dieser Stelle erfolgen. Es wird empfohlen diesen Vorbehalt nur in Ausnahmefällen zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]