ZV – GeBO – Neubau Forensik 5 am BKB Bayreuth – Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Gefahrenmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000460

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17955dc2b88-72f82a25d511ba4e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ZV – GeBO – Neubau Forensik 5 am BKB Bayreuth – Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Gefahrenmeldeanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000460
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Gefahrenmeldeanlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bezirkskrankenhaus Bayreuth

95445 Bayreuth

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufbau eines Gefahrenmanagementsystems (GMS):

Das GMS hat Schnittstellen zur Sicherheitstechnik und zur Gebäudeleittechnik sowie zur Kommunikationstechnik. Über Workflows werden Ereignisse der Subsysteme miteinander verknüpft und den Mitarbeiter in der Station oder in der Sicherheitspforte angezeigt.

Das bisherige Videomanagementsystem soll zu einem Gefahrenmanagement System ausgebaut werden.

Kurzzusammenfassung Gefahrenmanagement System:

— Standardisierte Schnittstellen, die vom Hersteller gewartet werden,

— Geführte und dokumentierte Abarbeitung von Ereignissen,

— Reduktion von Fehlalarmen durch Kombination von Subsystemen (z. B. Zaundetektion + Videoerkennung),

— Aktualisierung der Schnittstellen auf IP-basierte (OPC-Server).

Folgende Aspekte werden betrachtet:

— Sicherheit des Personals gefährdet durch Personenübergriffe,

— Sicherheit der Bevölkerung durch Flucht von Patienten,

— Gefährdung des Personals und Patienten durch Brand.

Das Gefahrenmanagementsystem unterstützt das Sicherheitspersonal bei Ihrer Aufgabe diese Risiken im Blick zu haben und bei entsprechenden Vorfällen schnell und richtig zu handeln.

Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gefahrenmeldeanlagen (LPH 3 + 5-9 HOAI)

Honorarzone III für Anlagengruppe 5

Anrechenbare Kosten für Gefahrenmeldeanlage, Zutrittskontrollen, Telekommunikationsanlagen, Fluchttürsteuerung, Datenübertragungsnetze und Personennotsignalanlagen:

— [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Stufenweise Beauftragung:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)

Rahmenterminplan der Leistungsphasen:

— LPH 3+4 HOAI: 11/2021-04/2022,

— LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,

— LPH 6+7 HOAI: 09/2022-07/2023,

— LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen; Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie spezifischen Lösungsvorschlägen / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Organisation und zeitliche Abfolge der Projektvorbereitung bis einschl. der Ausführungsvorbereitung; Schilderung der Arbeitsweise bei der Abwicklung des Auftrags und Schwerpunkte der Tätigkeit / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Kosteneinhaltung/Vorgehensweise bei Kostenabweichungen / Gewichtung: 2,50
Qualitätskriterium - Name: Methodik zur Termineinhaltung/Vorgehensweise bei Terminabweichungen / Gewichtung: 2,50
Qualitätskriterium - Name: Präsenz auf der Baustelle in der Bauphase/Organisation der Bauüberwachung und Ablauf der Jour-Fixe Gewährleistung der grundsätzlichen Verfügbarkeit Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Präsenz/Erreichbarkeit für den Auftraggeber in der Planungsphase Gewährleistung der grundsätzlichen Verfügbarkeit Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u. a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie der Einbindung in andere Projekte (zeitliche Verfügbarkeit) / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/in anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation / Gewichtung: 10,00
Kostenkriterium - Name: Honorarermittlung für Grundleistungen inkl. Nebenkosten Leistungsbild Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gefahrenmeldeanlagen / Gewichtung: 15,00
Kostenkriterium - Name: Honorarermittlung für Besondere Leistungen und für Unvorhergesehenes. Stundensätze/Tagessätze für besondere Leistungen (Büroinhaber, Architekten und Ingenieure, Techniker, Zeichner, sonstige Mitarbeiter) mit fiktiven Wertungsmengen / Gewichtung: 10,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2021
Ende: 29/04/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Stufenweise Beauftragung:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HO-AI)

Rahmenterminplan der Leistungsphasen:

— LPH 3 + 4 HOAI: 11/2021-04/2022,

— LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,

— LPH 6 + 7 HOAI: 09/2022-07/2023,

— LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

— gemittelter Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),

— gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistung LPH 1-9 HOAI Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gefahrenmeldeanlagen) in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),

— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (15 %),

— durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV] (5 %),

— Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (5 %),

— Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) [§ 46 VgV] (10 %),

— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (15 %),

— Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) (25 %),

— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§ 46 VgV] (15 %).

Bei Punktegleichstand bei mehreren Bewerbern entscheidet die im Kriterium „Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium „Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium „Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphase 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HO-AI).

Rahmenterminplan der Leistungsphasen:

— LPH 3+4 HOAI: 11/2021-04/2022,

— LPH 5 HOAI: 06/2022-11/2022,

— LPH 6+7 HOAI: 09/2022-07/2023,

— LPH 8 HOAI: 01/2023-11/2025.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:

Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, Nordring 2, 95445 Bayreuth

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):

Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en) der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):

Mindestanforderung:

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Ingenieur/in“ nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Informatik, Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations- oder Elektro- und Lichttechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):

Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.

Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV):

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen LPH 1-9 HOAI Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Elektrotechnik Gefahrenmeldeanlagen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.

Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.

Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV):

Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.

Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 3-8 HOAI (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) erbracht wurden.

Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre bis max. 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.

Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen muss dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.

Die notwendigen Angaben zu den Referenzen müssen dem Bewerbungsbogen über das Formblatt „Referenzblatt“ als Anlagen zum Nachweis über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen bei möglichst vergleichbaren Baumaßnahmen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beiliegen.

Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen „Referenzblatt“ jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Darüber hinaus benannte Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV):

Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.

Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.

Angabe der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):

Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren sowie die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.

Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):

Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV Qualitätsstandard „Planer am Bau“

Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber:

Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Baumaßnahmen liegen vor (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)

Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV):

Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich beim Einsatz von freien Mitarbeitern/innen das Recht vor, diese ggf. vom Auftragnehmer in begründeten Fällen austauschen zu lassen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV):

Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren, wobei mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen:

— für die Einrichtung einer Gefahrenmeldeanlage in einer forensischen Klinik oder Psychiatrie, einer Justizvollzugsanstalt oder einem vergleichbaren Gebäude oder

— für ein Bauvorhaben mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und

— mit Kosten der KGR 450 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) aufweisen soll.

Vergleichbare Planungs- und/oder Beratungsanforderungen im obenstehenden Sinn sind insbesondere erbrachte Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung in den geforderten Leistungsphasen 3-8 HOAI für ein Objekt mit Anlagengruppen ELT der Honorarzonen III. Es muss sich hierbei nicht zwingend um ein Objekt der gleichen Nutzungsart handeln.

Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Ingenieur/in“ nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Informatik, Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations- oder Elektro- und Lichttechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer)

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!

Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 1.6.2021.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021

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Bodenkirchen
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Cham
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