Ersatzneubau der Waldschule in Rückersdorf – Planung der Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 bzw. 2021, Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen 4 und 5 der Leistungsphasen 1 bis 9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rückersdorf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rueckersdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Waldschule in Rückersdorf – Planung der Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 bzw. 2021, Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen 4 und 5 der Leistungsphasen 1 bis 9
Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt den Neubau einer Grundschule mit Hort in der Gemeinde Rückersdorf.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 bzw. 2021, Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen 4 und 5 der Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Rückersdorf
Die Gemeinde Rückersdorf beabsichtigt den Ersatzneubau einer Grundschule mit Hort in der Gemeinde Rückersdorf mit einer Nutzfläche von ca. 2 400 m2 als Ersatzneubau für die bereits bestehende Waldschule.
Dieser Ersatzneubau soll auf einem Grundstück mit der Flurnummer 839 mit einer Gesamtfläche von 14 746 m2 am Steinbruchweg in Rückersdorf entstehen. Das auf dem Grundstück bestehende Schulgebäude, soll aufgrund der maroden Bausubstanz und des veränderten Flächenbedarfs abgerissen werden. Die bestehende Turnhalle soll erhalten bleiben und ggf. in einem weiteren künftigen Bauabschnitt als Ersatzneubau errichtet werden.
Die Vergabe der Leistungen der Objektplanung erfolgte im letzten Jahr im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit integriertem Planungswettbewerb in Anlehnung an die Richtlinien der RPW.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach HOAI 2013 bzw. 2021, Teil 4, Abschnitt 2 für die Anlagengruppen 4 und 5 der Leistungsphasen 1 bis 9.
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Ingenieurvertrag vorgesehen.
Ab 2024 ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Kriterien sind im Bewerbungsbogen eingearbeitet und dort ersichtlich. Die Prüfung dieser Bewerbungsbögen ergibt die Rangfolge, von der mindestens die ersten 3 Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren bzw. zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5 zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1)
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland