Entwicklung der Ortsmitte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anger
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Ortsmitte
Planung von Frei- und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI.
Gemeinde Anger
Die Gemeinde Anger im Berchtesgadener Land beabsichtigt die Umgestaltung und Instandsetzung des namensgebenden Dorfplatzes mit Anger im Zentrum ihrer Gemeinde.
Die neu zu gestaltenden Flächen befinden sich größtenteils im Eigentum der Gemeinde.
Zur Vorbereitung der geplanten Maßnahmen wurde ein Rahmenplan erarbeitet, der Anfang 2020 vom damaligen Gemeinderat beschlossen wurde. Im Zuge der Erstellung des Rahmenplans wurden bereits die Bürger sowie Anlieger und wichtige Akteure beteiligt.
Für den im März 2020 neu gewählten Gemeinderat ergeben sich aus dem vorliegenden Rahmenplan noch weitere städtebauliche und gestalterische Fragen, die er mit dem aus diesem Verfahren hervorgehenden Planer noch vor Planung und Umsetzung der eigentlichen Maßnahmen klären möchte.
In enger Absprache mit Verwaltung und Gemeinderat sollen die geplanten Maßnahmen in Bauabschnitte aufgeteilt und priorisiert werden. Die Bauabschnitte werden dabei so zu wählen sein, dass sie nicht nur planerischen Erfordernissen sondern auch den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde entsprechen.
Die Maßnahmen werden durch die Städtebauförderung gefördert.
Die stufenweise Beauftragung erfolgt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. §§ 39 und 47 HOAI für alle Bauabschnitte beauftragt.
Im Folgenden werden voraussichtlich sukzessive für weitere Bauabschnitte jeweils stufenweise die weiteren Leistungsphasen beauftragt werden, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit. Der konkrete zeitliche Rahmen und der Umgriff der Bauabschnitte für die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die gebührenrechtlich unterschiedlich zu behandelnden Planungsbereiche sind mit dem Auftragnehmer im Laufe der Leistungsstufe 1 zu vereinbaren.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 3,8 Mio. EUR geschätzt.
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
Berufserfahrung der Projektleitung
— 7 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 3 Punkte;
— 5 Jahre Berufserfahrung oder mehr = 2 Punkte;
— weniger als 5 Jahre Berufserfahrung = 0 Punkte.
Referenzen Freianlagen
Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung zum Projekt
Dorf- oder Stadtplatz, Fußgängerzone = 5 Punkte.
Honorarzone
Honorarzone IV oder höher: 2 Punkte.
Erbrachte Leistungsphasen
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Vergleichbarkeit der Fläche
— 5 000 m2 oder mehr = 5 Punkte
— 4 000 m2 oder mehr = 4 Punkte
— 3 000 m2 oder mehr = 3 Punkte
— Weniger als 3.000 m2 = 0 Punkte.
Referenz Verkehrsanlagen
Erbrachte Leistungsphasen
— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Vergleichbarkeit der Fläche
— 5 000 m2 oder mehr = 5 Punkte,
— 4 000 m2 oder mehr = 4 Punkte,
— 3 000 m2 oder mehr = 3 Punkte,
Weniger als 3 000 m2 = 0 Punkte.
Es können somit maximal 53 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
— 1 Projektleitung mit 3 Punkten,
— + 2 Referenzen Freianlagen zu je19 Punkten (38 Punkte),
— + 1 Referenz Verkehrsanlagen zu 12 Punkten,
— = 53 Punkte maximal.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Die Maßnahmen werden voraussichtlich in Abschnitten umgesetzt.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Berechtigung zur Erbringung der Dienstleistung. Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
A) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.
A) Benennung der für die Durchführung der Planungsaufgabe vorgesehenen Projektleitung unter Angabe
(1) der beruflichen Qualifikation,
(2) der Berufserfahrung in Jahren,
(3) von persönlichen Referenzprojekten der Projektleitung.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Unternehmens,
b. Name des Referenzprojekts,
c. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e. anrechenbare Kosten netto,
f. Fläche in m2,
g. Leistungsanteil: erbrachte Leistungsphasen,
h. individuelle Beschreibung (Grafik, Fotos, Text) auf max. einer DIN A4 Seite.
B) Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte (z. B. Architekten, Dipl.-Ing.), einschließlich der Inhaber / Führungskräfte.
C) Angabe, für welche Leistungsbereiche der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist und falls möglich bereits Benennung der betreffenden Nachunternehmen.
Zu A) Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation. Nachweis von persönlichen Referenzprojekten der vorgesehenen Projektleitung über die Neugestaltung von öffentlichen Freianlagen und über eine Verkehrsanlage. Es werden maximal 2 Referenzen für eine Freianlage und maximal eine Referenz über eine Verkehrsanlage bewertet. Die Referenzen müssen nach 2010 (Leistungsphase 8) fertiggestellt worden sein. Es ist die verbindliche Erklärung abzugeben, dass die als Projektleitung benannte Person bereit und in der Lage ist, die Projektleitung persönlich und hauptverantwortlich zu erbringen, also Hauptansprechpartner des Auftraggeber wird.
Zu B): Mindestens 2 ständig Beschäftigte (Fachkräfte) inkl. Inhaber / Führungskräfte.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen (§ 75 Abs.1 und 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).