Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BS1-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein
Der Landkreis Traunstein plant den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein einschließlich eines Parkdecks. Die Planung für den Ersatzneubau sieht derzeit eine Verwirklichung in 5 Bauabschnitten vor. Ausgeschrieben werden vorliegend die Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen – ELT) für alle Bauabschnitte für das Gesamtprojekt einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen.
Traunstein
Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 4 (Starkstromanlagen) und Nr. 5 (Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen), einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen.
Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1-2 des Bauabschnittes 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß §17Abs.1 und Abs.4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und
Zwei (2) Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte und ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)]) und des Projektvolumens (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018) unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des AG einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formbl. C.10. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen. Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen AG im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)]. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es werden ausschließlich Projekte mit mindestens abgeschlossener LPH 3 gewertet, Projekte mit nicht abgeschlossener Leistungsphase 3 erhalten keine Punkte.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 45 Punkte):
a) 2 Referenzen betreffend die Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018 ≥ 5,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte)
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) 2 Referenzen betreffend die Fachplanungsl. Technische Ausrüstung (Elektroplanungsl. – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 440, 450, 490, 550 (Technische Anlagen in Außenanlagen) nach DIN 276:2018 ≥ 5,0 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Es werden ausschließlich Projekte mit mindestens abgeschlossener Leistungsphase 3 gewertet, Projekte mit nicht abgeschlossener Leistungsphase 3 erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt zudem bei Beauftragung der Leistungen aller Leistungsphasen 1 bis 9 als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist (Wertung als Projekt mit Leistungsphasen 1-9)
c) Zusatzpunkte:
Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt die Planung und Bauüberwachung einer PV-Anlage (min. 50 kWp) mit einem Speicher/Akku (min. 100 KW) beinhaltete
d) Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 4 zu wertenden Referenzprojekten max. 40 Punkte (4 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 45 Punkte (40 Punkte + 5 Punkte) erreicht werden.
Weitere Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer VI.3)
1. stufenweise Beauftragung
2. Besondere Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers bzw. zu den an der Bewerbergem. beteiligten Unternehmen (soweit zutreffend) (Formbl.C.1.)
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerkl. für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formbl.C.2.)
C) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formbl.C.3.).
Hinweis: Bei Bewerbergem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen
D) Im Fall einer Eignungsleihe(soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsleihe, einschl. Verpflichtungserkl. des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten)hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§47Abs.1VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formbl.C.4.).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und § 7Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz entsprechen (Formbl.C.2.)
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formbl.(soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftl. oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des(jeweils)anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 3 Mio. EUR für Sachschäden und sonstige Schäden, jeweils je Versicherungsfall (Formblatt C.5.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.6.);
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (seit 2013) erbrachten Leistungen der Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung (Elektroplanungsleistungen – ELT) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bewerber hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen), dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.9.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Fortführung der Angaben zu Ziffer II.2.9. dieser Auftragsbekanntmachung:
2. Weitere Hinweise zur Wertung:
a) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.10.).
b) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben, sowie Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), die Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und Angaben über eventuell gesonderte Abnahmen der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
c) Wird als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, warum der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts gehandelt hat (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers).
d) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
(2) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktiondes Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
(3) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A, Verfahrensbedingungen, Ziffer 1.12.1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]