Unterhalts- und Glasreinigung Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dienstort Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2020RF000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dienstort Landshut
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) und die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für ihr Objekt am Dienstort 84030 Landshut, Porschestraße 5a aus.
Die UHR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 379 279,69 m2.
Die GRR umfasst eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von 2 101,32 m2
Unterhaltsreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, schreibt die Unterhaltsreinigung (Los 1) für sein Objekt in der Porschestraße 5a in 84030 Landshut aus.
Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche in der Porschestr. 5a, 84030 Landshut 4 258,71 m2.
Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 379 279,69 m2.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre und 8 Monate (Ablauf Mietvertrag zum 30.4.2026).
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.9.2021; sie endet mit Ablauf des 31.8.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.4.2026.
Wirtschaftlichstes Angebot: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Los 1 Preis-/Leistungsverhältnis (%): 40 / 60 (Leistungskriterien: Qualitätssicherungskonzept (35 %);
Implementierungskonzept (10 %); Umweltkonzept (35 %); Personalkonzept (20 %))
Glas- und Rahmenreinigung incl. Falze und Beschläge
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schreibt die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für sein Objekt in der Porschestr. 5a, 84030 Landshut aus.
Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche in der Porschestr. 5a, 84030 Landshut auf rund 1 050,66 m2. Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 2 101,32 m2.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt insgesamt maximal 4 Jahre und 8 Monate (Ablauf Mietvertrag zum 30.4.2026).
Eine fakultative Objektbesichtigung ist möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Leistungspflicht beginnt mit Zuschlag, nicht jedoch vor dem 1.9.2021; sie endet mit Ablauf des 31.8.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.4.2026.
Reine Preiswertung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
— Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust und
— [Betrag gelöscht] EUR für Allmählichkeitsschäden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.
— Angaben, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Eine Datei, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen,
— Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz,
— Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen,
— Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken,
— Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit
Freiwillige (fakultative) Objektbesichtigung vom 31.5.2021-2.6.2021. Anmeldefrist ist am 28.5.2021 um 9.00 Uhr. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
— ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern,
— ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.