Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020H3000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Überprüfung der elektrischen Anlagen, Maschinen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen nach DGUV Vorschrift 4 sowie DIN EN 62305/VDE 0185-305 für einen Zeitraum von 4 Jahren, aufgeteilt in 7 Lose (Regierungsbezirke).
Los 1 — Oberfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberfranken.
Los 2 — Mittelfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mittelfranken.
Los 3 — Unterfranken
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterfranken.
Los 4 — Oberpfalz
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberpfalz.
Los 5 — Schwaben
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwaben.
Los 6 — Oberbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern.
Los 7 — Niederbayern
Wartung der elektrischen Anlagen sowie Blitzschutz- und Antennenanlagen im Ressort des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Niederbayern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 — Oberfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 — Mittelfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 — Unterfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 — Oberpfalz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 — Schwaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 — Oberbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 — Niederbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bieter sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Bewerbungsbedingungen“ zu den Vergabeunterlagen).
3) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
4) Angebote, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.