Neubau von 3 Wohngebäuden mit Tiefgarage – Technische Ausrüstung HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 3 Wohngebäuden mit Tiefgarage – Technische Ausrüstung HLS
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Anlagengruppen 1 und 2 in den Leistungsphasen 1-9.
Penzberg – Daserweg
Die Stadt Penzberg plant den Neubau von 3 Wohngebäuden mit Tiefgarage am Daserweg in Penzberg im Ortsteil Reindl um den Bedarf an Wohnen zu decken.
Es ist vorgesehen die Aufgabe in einem Zug zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2013 für alle Gebäude beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppe 400 werden derzeit mit etwa 1,7 Mio. EUR geschätzt.
Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll Anfang 2021 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2021 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022, der Abschluss der Maßnahme Ende 2023 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über das Vergabeportal zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf dem oben genannten Vergabeportal eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle des Vergabeportals selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte füllen Sie die Unterlagen mit Hilfe des kostenlosen Acrobat Readers aus und belassen Sie die Dokumentnamen, Sie erleichtern uns damit die Prüfung. Führen Sie die Dokumente nicht in ein Dokument zusammen, das kann zu unerwünschten Ergebnissen in den ausgefüllten Feldern führen und die Bewerbung unlesbar machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/