Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Förderanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-haar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Förderanlagen
Abbruch und Neuerrichtung eines Personenaufzuges für die Sanierung des bestehenden Gebäudes „altes Maria-Stadler-Haus“ und Umnutzung des Gebäudes als Erweiterung der Gemeindeverwaltung, gemeinschaftliches Wohnen für Senioren sowie Wohnheim für Pflegekräfte und Kita-Personal.
Salmdorfer Str. 2
85540 Haar
Personenaufzugsanlage mit folgendem Umfang:
Die im Gebäude des Maria-Stadler-Hauses befindliche Aufzugsanlage soll modernisiert werden. Hierfür wird der bestehende Aufzuganlage demontiert und durch einen neue Aufzugsanlage ersetzt.
Spezifikation des neuen Personenaufzugs:
Antriebsart: Treibscheibe
Förderhöhe: ca. 9 m
Betriebsgeschwindigkeit: 1,0 m/s
Halte-/Zugangsstellen: 4 / 4 einseitig
Tragkraft: ca. 1 000 kg / 13 Personen
Zugang: automatische Türen 2flg.(Teleskopschiebetür)
Zentralöffnend 900 x 2 100 mm
Fahrkorb – ca. Maße: KB x KT x KH i.Li. = 1 100 x 2 000 x 2 200 mm
Gegengewichtsanordnung: seitlich
Aufhängung 2:1
Folgende Schachtrohmaße wurden dem Bestandsplan entnommen:
SB x ST = ca. 1 600 x 2 400 mm
SH = ca. 13 750 mm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A §14 EU Abs. 6 werden die Bieter nach erfolgter Submission unverzüglich über die Ergebnisse informiert (Fax/Email).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung Gemachten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).