Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Gerüstbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-haar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Gerüstbauarbeiten
Gerüstbauarbeiten für die Sanierung des bestehenden Gebäudes „altes Maria-Stadler-Haus“ und Umnutzungs des Gebäudes als Erweiterung der Gemeindeverwaltung, gemeinschaftliches Wohnen für Senioren sowie Wohnheim für Pflegekräfte und Kita-Personal.
Salmdorfer Str. 2
85540 Haar
— 2 623 m2 Fassadengerüst, längenorientiertes Standgerüst,
— 326 m2 Zulage für Einrüsten von Fassadenrücksprüngen,
— 32 m2 Erstellung Fassadengerüst in Schächten KG,
— 40 m2 Überbrückung von Rampen,
— 38 m Gitterträgerüberbrückung über Flachdächer,
— 26 m Überbrückung Haus- und Hofeingänge,
— 33 m2 Schutzabdeckung Glasvordächer / Oberlichte,
— 10 S Arbeitsplattform im Bereich der Balkone,
— 2 St. Gerüsttreppe / Treppenturm,
— 227 m Ausbau Fassadengerüst zum Dachfanggerüst,
— 2 St. Überstieg auf Dachfläche,
— 1 St. Baustellen-Materialaufzug, bis 500 kg,
— 12 StWo Materialaufzug, Verlängerung Gebrauchsüberlassung,
— 3 St. Raumgerüst, innen, TH.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB / A § 14 EU Abs. 6 werden die Bieter nach erfolgter Submission unverzüglich über die Ergebnisse informiert (Fax / Email).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gemachten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).