IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MBR000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.km.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung für Ausbildungsseminare und Seminarschulen (Ausbildungsgeräte)
Alle ca. 800 Ausbildungsseminare und Seminarschulen in Bayern werden mit mehr als 13 000 Ausbildungstablets inklusive Stifteingabegerät, Tastatur und Display –Adapter ausgestattet, deren Abruf bedarfsgerecht aus einer Rahmenvereinbarung erfolgt.
Hard- und Software werden in eine zentral organisierte Geräte- und Lizenzverwaltung eingebunden, die dezentral durch die schulischen Systembetreuungen verwendet wird.
Den schulischen Systembetreuungen werden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt bei der Geräteverwaltung (Mobile-Device-Management, Distribution, Ausgleich von Bedarfsschwankungen, Gerätestatusmeldungen) sowie beim Support (Hotline, Teleservice, Austausch defekter Geräte).
Zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Ausbildungsseminaren und Seminarschulen soll die Ausstattung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sowie der Seminarlehrkräfte mit mehr als 13 000 Geräten erfolgen.
Die Ausschreibung umfasst Tablets, Zubehör (Stifteingabegerät, Tastatur, Display-Adapter) sowie die umfassende technische und logistische Administration der Geräte:
— Die einzelnen Seminarschulen/Studienseminare werden jeweils einheitlich mit Tablets eines zur IT-Ausstattung der Schule passenden Betriebssystems ausgestattet. Aus einem Rahmenvertrag wird jeweils mit Eintritt eines neuen Jahrgangs bzw. bei unterjährigen Schwankungen erforderliche Hard- und Software bedarfsgerecht abgerufen,
— Gegenstand der Vergabe sind komplett verwaltete Geräte mit einer zentral organisierten Geräte- und Lizenzverwaltung. Über den externen Dienstleister werden den schulischen Systembetreuungen Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, bspw. bei der Geräteverwaltung (Mobile-Device-Management, Distribution, Ausgleich von Bedarfsschwankungen, Gerätestatusmeldungen) sowie beim Support (Hotline, Teleservice, Austausch defekter Geräte).
Die Rahmenvereinbarung beginnt nach der Teilabnahme und hat eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern (Option 1). Er wird diese Option 1 spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (30.10.2025) ausüben. Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, die Abnahmemenge nach der Gesamtabnahme gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 2 für ein Jahr zu erhöhen (Option 2). Er wird diese Option 2 spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (30.10.2025) ausüben.
Option 1: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal um ein Jahr zu verlängern. Er wird diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (30.10.2025) ausüben.
Option 2: Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, die Abnahmemenge nach der Gesamtabnahme gem. Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Kapitel 2 für ein Jahr zu erhöhen. Er wird diese Option spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsendes (30.10.2025) ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss die in dem Dokument „Eigenerklärung“ genannten Ausschlussgründe zur Kenntnis nehmen und deren Inhalt bestätigen:
— Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Straftaten verurteilt worden ist oder aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist,
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt−, sozial− oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— Eigenerklärung zum Ausschluss Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder Personen, die dem Unternehmen zuzurechnen sind, keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— Eigenerklärungen, dass kein Ausschlussgrund nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorliegt.
Sollten für den Bieter fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, hat er zu schildern, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“ mit Angaben über das Vorliegen einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular „Erklärung der Bietergemeinschaft“ auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Ist ein einfacher Unterauftragnehmereinsatz (d.h. ohne eine Eignungsleihe i.S.d. § 47 Vergabeverordnung (VgV)) beabsichtigt ist das Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ nach Aufforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einzureichen und im Fall einer Eignungsleihe mit dem Angebot.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung (GewO) eingeholt. Das Formular „Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Bieter bestätigt, dass er die Scientology-Schutzerklärung akzeptiert und damit nimmt er zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 der Scientology-Schutzerklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. Die Scientology-Schutzerklärung verlangt für den Fall der Zuschlagserteilung, dass der Bieter versichert,
— unter Nummer 2.1: dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt,
— unter Nummer 2.2: dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht,
— unter Nummer 2.3: Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen,
— unter Nummer 2.4: Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Der Bieter hat zu erklären, dass der durchschnittliche Jahresumsatz seines Unternehmens in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens die Hälfte des Gesamtangebotspreises (netto, in Euro) gemäß ausgefülltem Preisblatt in Anlage 3 des EVB-IT Systemvertrages betragen hat, für dass er ein Angebot abgibt. Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht oder nicht vollständig möglich ist, hat der Bieter auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie die Umsätze im Übrigen darzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass
— er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens verfügt.
Zum Nachweis hat der Bieter eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit dem Angebot einzureichen (Nachweis Alternative 1)
Oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens verfügt und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann.
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers mit dem Angebot einzureichen (Nachweis Alternative 2).
Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende des EVB-IT Systemvertrages aufrechterhalten werden, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Durchschnittliche Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens die Hälfte des Gesamtangebotspreises (netto, in Euro) gemäß ausgefülltem Preisblatt in Anlage 3 des EVB-IT Systemvertrages, für das der Bieter ein Angebot abgibt
Eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung aufweisen oder eine entsprechende Versicherbarkeit nachweisen, der Versicherungsschutz muss bis zum Ende des EVB-IT Systemvertrages aufrechterhalten werden, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche
Die Referenzen müssen gesondert in einem eigenen Formular (Formular „Referenzen“) angegeben werden. Das ausgefüllte Formular ist dem Angebot beizulegen. In diesem Formular hat der Bieter folgendes zu erklären:
Dass er innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens einen vergleichbaren Referenzauftrag aus dem vergaberelevanten Bereich erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenz muss das Volumen der Beschaffung von Endgeräten und die Komplexität an Systemverwaltung und –management aufweisen. Es ist zulässig, dass entweder eine Referenz beide Voraussetzungen erfüllt oder 2 Referenzen jeweils eine der beiden Voraussetzungen erfüllt.
Weitere Anforderungen bzw. Angaben für jede Referenz:
— nachweislich von Unternehmen mit mehr als 1 000 Nutzern
— Größenordnung 1 (Geräteanzahl)
— Größenordnung 2 (Anzahl verwalteter Softwarepakete)
— Größenordnung 3 (Anzahl verwalteter Personen)
— Erfahrungen im Support (Hotline, Teleservice)
— Erfahrungen mit einer zentral organisierten Geräte- und Lizenzverwaltung
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht oder nicht vollständig möglich ist, sind auf einem Beiblatt die Gründe hierfür darzulegen.
Innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens einen vergleichbaren Referenzauftrag aus dem vergaberelevanten Bereich erfolgreich durchgeführt hat und die eine Referenz das Volumen der Beschaffung von Endgeräten und die Komplexität an Systemverwaltung und –management aufweist oder innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 2 vergleichbare Referenzaufträge aus dem vergaberelevanten Bereich erfolgreich durchgeführt hat und eine Referenz das Volumen der Beschaffung von Endgeräten und die andere Referenz die Komplexität an Systemverwaltung und –management aufweist.
Die Referenzen müssen nachweislich von Unternehmen mit mehr als 1 000 Nutzern stammen und Erfahrungen im Support (Hotline, Teleservice) sowie mit einer zentral organisierten Geräte- und Lizenzverwaltung aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.5.2021, 15.00 Uhr, über die Vergabeplattform eVergabe einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag (Zuschlag) darf erst 15 Kalendertage, nachdem der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert hat, geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Wird die Informations- und Wartepflicht nicht beachtet, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).