Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: KMRS-S 73600-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Brandschutztechnische Ertüchtigung mit Sanierung von Teilbereichen der Karl-Meichelbeck-Realschule.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen, Leistungsphasen oder Bauabschnitten besteht nicht.
Karl-Meichelbeck-Realschule
Düwellstraße 22
85354 Freising
Der Landkreis Freising beabsichtigt die brandschutztechnische Ertüchtigung der Karl-Meichelbeck-Realschule in Freising.
Im Zuge der Brandschutzsanierung sollen auch Teilbereiche der Schule saniert bzw. instandgesetzt werden.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Gebäudeteile, wie Schulgebäude (Bauteil 1, 2, 3), Zweifach-Sporthalle mit Umkleiden (Bauteil 4), Tiefgarage, Teilbereiche wie Schulküche, Naturwissenschaftliche Fachklassen (Chemie u. Physik), Sanitärräume, etc. Die erforderlichen Brandschutztechnischen Ertüchtigungen und Sanierungen in Teilbereichen wurden von Sachverständigen vorbewertet. Die Maßnahme ist in 5 Bauabschnitte, verteilt auf die Jahre 2021-2024, aufgeteilt und wird kostentechnisch durch 5 Blöcke erfasst:
1) Schulgebäude Sanierung,
2) Schulgebäude Umbau (Fachräume, Lehrerzimmer, WC-Anlagen, etc.),
3) Sporthalle Generalsanierung,
4) Tiefgarage Sanierung,
5) Anforderung aus dem Medienkonzept – Sanierung.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (= Starkstromanlagen) und 5 (= Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die besondere Leistung „Einarbeitung, ggf. Überarbeitung und Übernahme der vorhandenen Planung“ sowie die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 53 HOAI über alle Bauabschnitte beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufe werden jeweils die Leistungsphasen 8 + 9 je Bauabschnitt abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Alle in den Vertragsunterlagen (HAVKOM-Muster) dargestellten Bezugnahmen auf DIN 276-1:2008-12 im Zusammenhang mit den definierten Leistungspflichten ist als Bezugnahme auf die aktuell gültige DIN 276:2018-12 zu lesen. Auch für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist – abweichend von § 4 Abs. 1 HOAI – DIN 276:2018-12 anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beauftragung jeweils die Vorschriften und Normen in der jeweils aktuellen Fassung gelten.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (4 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme (5 Punkte),
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert (5 Punkte)
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 440 + 450) ≥ [Betrag gelöscht] EUR brutto) (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 440 + 450, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer
Entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 2. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 3. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 4. Bauabschnitt,
— Beauftragungsstufe 6: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 55 HOAI für den 5. Bauabschnitt,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 123 GWB vergleichbar sind,
5b. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 124 GWB vergleichbar sind,
5c. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vergleichbar sind,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) der Auftragsbekanntmachung benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende) des 5. Bauabschnittes. Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland