Evang. Erziehungsstiftung Gefrees – Generalsanierung JES – Elektroplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 008/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gefrees
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehner-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evang. Erziehungsstiftung Gefrees – Generalsanierung JES – Elektroplanung
Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES)
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je fünf Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen fünf Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Jacob-Ellrod-Schule Gefrees
Theodor-Heuss-Straße 8
95482 Gefrees
Gegenstand der Beschaffung sind Ingenieurleistungen (§ 55 HOAI) der Leistungsphasen (LPH) 1-9 im Bereich der Elektroplanung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.
Um die Zahl geeigneter Bewerber zu begrenzen, werden die zur Eignung vorgelegten Referenzen einer weiteren Wertung nach folgenden Auswahlkriterien in einer Gesamtschau unterzogen. Diese Auswahlkriterien spiegeln Aspekte wider, die dem Auftraggeber in Hinblick auf die zu erbringende Planungsleistung besonders wichtig sind.
Die Bewerber sind daher im Rahmen der Einreichung ihrer Referenzen gehalten, zu den nachfolgenden Auswahlkriterien entsprechende Angabe in ihren Referenzen zu machen (der Auftraggeber behält sich vor, nur diese Angaben zu werten):
— Kann der Bewerber mehr als eine Referenz vorlegen, die eines der Merkmale:
—— Schule,
—— Arbeiten im Bestand mit baulicher Erweiterung,
—— Generalsanierung,
—— Anwendung von Vergaberecht bei Vergabe der Bauaufträge erfüllt?
— Wurden innovative energetische Aspekte umgesetzt?
— Wurde mit Schwachpunkten des Bestandsgebäudes aus elektroplanerischer Sicht und aus Nutzersicht sinnvoll umgegangen?
— Wurde das geplante Budget eingehalten? Falls nein, lagen die Gründe außerhalb der Verantwortung des Bewerbers?
— Wurde die geplante Bauzeit eingehalten? Falls nein, lagen die Gründe außerhalb der Verantwortung des Bewerbers?
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den planerischen Erfordernissen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Das in Ziffer II.2.7) genannte Datum ist das voraussichtliche Datum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Bewerber müssen über mindestens 2 Berufsträger verfügen, welche die Bezeichnung Beratender Ingenieur gemäß Art. 1 Abs. 2 BauKaG führen dürfen. (Nachweis: Eigenerklärung).
— Berufshaftpflichtversicherung über je 1 Mio. EUR für Personen- und Vermögensschäden (Nachweis: Versicherungsbescheinigung oder Deckungszusage für den Beauftragungsfall),
— Bestätigung, dass der Bewerber keine Ausführungs- und Lieferinteressen hat oder beachten muss, die in Widerspruch zu seiner Unabhängigkeit als Sachwalter des Auftraggebers stehen können.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachweis: Eigenerklärung),
— Erklärung über Unteraufträge und Eignungsleihe, gegebenenfalls Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens,
— Anzahl Berufsträger: mind. 2 beratende Ingenieure i. S. v. Art. 1 Abs. 2 Baukammerngesetz (Nachweis durch Eigenerklärung),
— Der Projektverantwortliche muss über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung verfügen (Nachweis: Eigenerklärung durch tabellarischen Lebenslauf),
— 3 Referenzen über die Planung von Gebäuden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen (Nachweis durch Eigenerklärung auf einer DIN-A4-Seite mit Darstellungen in Text und Bild, keine weitere Formatvorgabe):
—— kurze Projektbeschreibung,
—— fertiggestellt in den letzten 10 Kalenderjahren,
—— mindestens LPH 3-8 HOAI erbracht,
—— Mindestgröße erreicht durch eine der folgenden Voraussetzungen.
— anrechenbare Kosten der KG 400 mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto oder
— zu planende Bruttogeschossfläche mindestens 2 000 qm.
—— mindestens einmal müssen die Referenzen die folgenden zusätzlichen Kriterien erfüllen, wobei dies durch eine einzelne Referenz oder mehrere unterschiedliche Referenzen geschehen kann:
— Schule,
— Arbeiten im Bestand mit baulicher Erweiterung,
— Generalsanierung,
— Anwendung von Vergaberecht bei Vergabe der Bauaufträge.
Die Bewerber müssen über mindestens 2 Berufsträger verfügen, welche die Bezeichnung Beratender Ingenieur gemäß Art. 1 Abs. 2 BauKaG führen dürfen.
Gemäß Vertragsentwurf (siehe Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRDD8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.