„kbo-Isar-Amper-Klinikum, Klinikum München-Ost, Umbau/Sanierung Haus 28“_VgV Architekt LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 381 IAK_Haus28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
„kbo-Isar-Amper-Klinikum, Klinikum München-Ost, Umbau/Sanierung Haus 28“_VgV Architekt LPH 1-9
VgV-Verfahren „kbo-Isar-Amper-Klinikum, Klinikum München-Ost, Umbau/Sanierung Haus 28“ – Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI 2013 – Leistungsphasen 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Haus28 befindet sich auf dem Gelände des kbo-Isar-Amper-Klinikum in 85540 Haar, Ringstraße 28 und ist ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches in der Baudenkmalliste unter der Nr. D-1-84-123-9 aufgeführt wird. Das Krankengebäude (Bau R 28), ist ein zweigeschossiger dreiflügeliger Walmdachbau mit Quergiebel, 4 Dachreitern und einer Veranda. Das Gebäude ist vollständig unterkellert, der Keller wird derzeit teilweise als Archiv genutzt. Das Erdgeschoß und Obergeschoss werden derzeit als Krankengebäude mit stationären Aufenthalt genutzt. Im Erdgeschoß befinden sich die allgemeinen Aufenthaltsräume, sowie u. a. die Arztbüros. Im Obergeschoß befinden sich die Patientenzimmer, die Station ist eine geschlossene Station. Das Dachgeschoß wurde früher zu Mitarbeiter-Unterkunftszwecken genutzt. Eine Nutzung ist derzeit nicht geplant.
Im Zuge der geänderten Nutzung durch den Fachbereich „Sucht“ sind Sanierungs- und kleinere Umbaumaßnahmen notwendig. Im Untergeschoß wird ein Teilbereich umgenutzt als Personal-Umkleidebereich, das Erdgeschoß soll wieder zum Patientenaufenthalt und u. a. als Büros genutzt werden. Zusätzlich soll im Erdgeschoß eine Substitutionsambulanz eingerichtet werden, hierzu sind notwendigen Umbaumaßnahmen in der Tragwerkskonstruktion notwendig. Das Obergeschoß soll wieder für Patientenzimmer genutzt werden.
Für die Änderung zur Nutzung des Fachbereichs Sucht sollen größtenteils die Bodenbeläge erneuert, die Oberflächen anstrichmäßig überarbeitet, die sanitären Anlagen erneuert, die Elektroinstallation überarbeitet bzw. ergänzt, sowie eine flächendeckende Brandmeldeanlage errichtet werden. An der Fassade sowie an den Außenfenstern sind derzeit keine Maßnahmen geplant.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie. Erst nach Schließung der internen Corona-Stationen kann der notwendige Umzug der Patienten erfolgen, und somit einen Beginn der baulichen Ausführung gewährleisten.
Grobkostenschätzung der KGR 200-700: rd. 2,2 Mio. EUR netto;
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1 + 2, LPH 3 + 4, LPH 5-7, LPH 8 + 9) Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien:
Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: 29.7.2021; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 25/2021 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt. Die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥5 = 2 Pkt.; <5 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Ein aktuelles detailliertes Büro-Organigramm ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥0,3 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,3 Mio. EUR und ≥0,2 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,2 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR mittels aktueller Deckungsbestätigung der Versicherung in Kopie. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
Bei Arbeitsgemeinschaften ist zwingend eine entsprechende Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung mit Benennung des Ansprechpartners vorzulegen.
— Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 4 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die 2 Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation mind. eine durchgehende Referenz nachweisen.
Bewertungsparameter Referenzprojekt 1:
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300 + 400 netto ≥1,5 Mio. EUR = 2 Pkt., <1,5 Mio. EUR und ≥1,0 Mio. EUR = 1 Pkt.; <1,0 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x2),
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥ 1 200 m2 = 2 Pkt.; <1 200 m2 und ≥ 800 m2 = 1 Pkt.; < 800 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Bewertungsparameter Referenzprojekt 2:
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 300 + 400 netto ≥1,0 Mio. EUR = 2 Pkt., <1,0 Mio. EUR und ≥ [Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt.; <[Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x2),
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥ 1 000 m2 = 2 Pkt.; <1 000 m2 und ≥ 500 m2 = 1 Pkt.; < 500 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
— Die eingereichten Referenzprojekte umfassen ein Projekt, bei dem es sich um eine Krankenhaus-/Klinikbaumaßnahme handelt. = 1 Pkt. (Gewichtung x4).
— Bei den eingereichten Referenzprojekten sind Projekte enthalten, bei welchen es sich um Maßnahmen bei einem „Baudenkmal“ handelte, mit wesentlichem Umfang des Denkmalschutzes am Umbau-/Sanierungsanteil bzw. denkmalschutztechnischer Belange. ≥ 2 Referenzen „Baudenkmal“ = 2 Pkt.; bei Nachweis von 1 Referenz „Baudenkmal“ = 1 Pkt. (Gewichtung x4).
— Bei einer der eingereichten wertbaren Referenzprojekte erfolgte die Umsetzung bei angrenzendem laufenden Betrieb. = 1 Pkt. (Gewichtung x4).
— Bei einem der eingereichten wertbaren Referenzprojekte erfolgte die Bearbeitung eines Therapiebereiches/beschützter Bereiche. = 1 Pkt. (Gewichtung x4).
Mindestanforderungen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2016 bis Ende Abgabefrist des Teilnahmeantrags,
— Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung,
— durchgehende Referenzen zu mind. Leistungsphasen 2-8 sind beauftragt nachzuweisen,
— bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine Gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.