Neubau Berufsoberschule B13, Nürnberg – Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 001-02030-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Berufsoberschule B13, Nürnberg – Tragwerksplanung
Tragwerksplanung §51 HOAI LPH 1-6.
Nürnberg
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die berufliche Oberschule B13 auf dem ehemaligen Gelände von „Prinovis“ neu zu errichten und hat hierfür die WBG Kommunal GmbH mit der Durchführung der Maßnahme im Namen und auf Rechnung der Stadt Nürnberg beauftragt.
Grundstücksentwicklung:
Das bestehende Gelände ist derzeit noch bebaut und wurde in 3 Teilflächen untergliedert. Die B13 wird auf der Teilfläche 1, dem derzeitigen Parkplatz von Prinovis errichtet. Das Grundstück wird bis zum Baubeginn 3. Q. 2022 vollständig geräumt sein und ist Altlastenfrei, sowie frei von Kampfmitteln.
Die B13 wird als erste Schulbaumaßnahme auf dem Gelände errichtet und muss bis 2025 fertiggestellt sein und zu Schuljahresbeginn 2025/26 den Betrieb aufnehmen. Weitere Schulgebäude mit Sporthallen folgen und werden als Schulzentrum von der Stadt Nürnberg Hochbauamt geplant. Das spätere Schulzentrum soll zusammen mit der B13 einen Campus bilden, dabei werden später die Sporthallen als auch die Mensa gemeinsam genutzt werden.
Die Schule:
Die derzeitige B 13 wird im Schuljahr 2020/2021 von 623 Schülerinnen und Schülern besucht. Diese Zahl schwankt jedoch von Schuljahr zu Schuljahr. Die B13 umfasst die Jahrgangsstufen 10, 11, 12 und 13.
Folgende Ausbildungsrichtungen werden an der B13 angeboten:
— Agrarwirtschaft-, Bio- und Umwelttechnologie (ABU),
— Sozialwesen,
— Technik,
— Wirtschaft und Verwaltung.
Die B 13 ist eine innovative Fachoberschule und pflegt eine offene Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit. Dafür werden langfristige und nachhaltige Projekte initiiert.
Auszeichnungen:
— Fairtrade-School,
— Umweltschule in Europa – Internationale Nachhaltigkeitsschule,
— Deutscher Engagementpreis „Meet a Yew“,
— KEIM - Keep Energie in Mind,
— Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage.
Anforderungen an das Gebäude:
Das Gebäude-, Raum- und Freiflächenkonzept für die B13 soll sich - neben städtebaulichen und gebäudewirtschaftlichen Aspekten - auch an den Zielen und Anforderungen der pädagogischen Konzepte und des Schulprofils orientieren.
Die Gebäudearchitektur und ein innovatives Raum- und Flächenarrangement sollen die Funktion als Ort des Lernens und Lebens unterstützen und ein Schulareal gestalten, auf dem sich Jugendliche, Lehrkräfte, Verwaltungs- und Hauspersonal den ganzen Schultag über wohlfühlen.
Das Personal (Lehrkräfte, pädagogische und nichtpädagogische Fachkräfte) soll in den angebotenen Raum- und Flächenstrukturen effizient arbeiten, kommunizieren und kooperieren können.
Für die Planung der Maßnahmen gelten die Planungsrichtlinien der Stadt Nürnberg.
Das Raumprogramm enthält alle Nutzungsflächen (4.037m2 NUF), jedoch noch ohne WC-Flächen, Technik- und Verkehrsflächen.
Anforderungen an die Außenanlagen:
Im Außenbereich sind Aufenthalts-, Rekreations- und Bewegungsflächen für die
Schülerinnen und Schüler mit dem Außenunterrichtsbereich/Schulgarten und mit einem „grünem Klassenzimmer“ zu schaffen.
Die Pausenflächen im Außenbereich sollen Aufenthalts- und Ruhezonen anbieten, die auch optisch als solche erkenn- und unterscheidbar sind. Das Pausenareal muss einerseits Rückzugsmöglichkeiten zur Entspannung für Schüler-/innen und Lehrkräfte bieten, andererseits aber auch zur Einhaltung der Aufsichtspflicht überschaubar und über ausreichend große Rettungswege zugänglich sein.
Termine:
Es ist zwingend erforderlich, dass die B13 bis Mai 2025 baulich fertiggestellt ist und im September 2025 die Nutzung aufnehmen kann, damit die bestehende B13 aus dem derzeitigen Gebäude ausziehen kann. Dies bedeutet eine sehr kurze Planungs-, als auch Bauzeit, die es zu bewältigen gilt.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten,
3. Fachliche Eignung - Referenzliste: max 300 von 500 Punkten.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung),
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben),
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz),
4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, §73 Abs. 3 VgV,
5. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist,
6. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt (Projektleitung),
7. Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt.
Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 20 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 30 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 40 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 50 Punkte; maximal 50 Punkte möglich).
— alle Angaben in Euro netto.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Schäden mind. 5,0 Mio. EUR.
Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
1. Erklärung über die Berufserfahrung des Projektleiters:
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als „Ingenieur“ (max. 50 Punkte möglich):
— <3 = 0 Punkte,
— >= 3 = 20 Punkte,
— >= 5 = 30 Punkte,
— >= 8 = 40 Punkte,
— >= 10 = 50 Punkte.
2. Erklärung über die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters:
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich):
— <2 = 0 Punkte,
— = 2 = 20 Punkte,
— = 3 = 30 Punkte,
— = 4 = 40 Punkte,
— >= 5 = 50 Punkte.
3. Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) (max. 50 Punkte möglich):
— >1 = 0 Punkte,
— = 1 = 10 Punkte,
— = 2 = 20 Punkte,
— = 3 = 30 Punkte,
— = 4 = 40 Punkte,
— >= 5 = 50 Punkte.
4. Referenzliste:
— Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte):
— Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 2-6 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme in den letzten 10 Jahren (nach 1.1.2011).
Referenz 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
— < 6 Mio. EUR = 0 Punkte,
— >= 6 Mio. EUR = 4 Punkte,
— >= 7 Mio. EUR = 8 Punkte,
— >= 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
— >= 9 Mio. EUR = 16 Punkte,
— >= 10 Mio. EUR = 20 Punkte.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte):
— > 7 Jahre (vor dem 1.1.2014) = 0 Punkte,
— 6-7 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2015) = 8 Punkte,
— 0-5 Jahre (nach 1.1.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 10 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2 Zusatzpunkte,
— Angabe Tragsystem = 2 Zusatzpunkte,
— Gymnasial- oder Berufsoberschulgebäude = 4 Zusatzpunkte.
Referenz 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
— < 6 Mio. EUR = 0 Punkte,
— >= 6 Mio. EUR = 4 Punkte,
— >= 7 Mio. EUR = 8 Punkte,
— >= 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
— >= 9 Mio. EUR = 16 Punkte,
— >= 10 Mio. EUR = 20 Punkte.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte):
— > 7 Jahre (vor dem 1.1.2014) = 0 Punkte,
— 6-7 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2015) = 8 Punkte,
— 0-5 Jahre (nach 1.1.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 10 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte
— Angabe TragsystemF = 2,5 Zusatzpunkte,
— Projektart Neubau = 2,5 Zusatzpunkte.
Referenz 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (in Euro netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
— < 6 Mio. EUR = 0 Punkte,
— >= 6 Mio. EUR = 4 Punkte,
— >= 7 Mio. EUR = 8 Punkte,
— >= 8 Mio. EUR = 12 Punkte,
— >= 9 Mio. EUR = 16 Punkte,
— >= 10 Mio. EUR = 20 Punkte.
Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (je Referenz max. 20 Punkte):
— > 7 Jahre (vor dem 1.1.2014) = 0 Punkte,
— 6-7 Jahre (nach 1.1.2014 bis 31.12.2015) = 8 Punkte,
— 0-5 Jahre (nach 1.1.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 20 Punkte.
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 10 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
— Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 2,5 Zusatzpunkte,
— Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 2,5 Zusatzpunkte,
— Angabe Tragsystem = 2,5 Zusatzpunkte,
— Bildungs- oder Kulturgebäude = 2,5 Zusatzpunkte.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland