LRA Freising Neubaugebäude – Brandschutzsanierung – Objektplanung – vergebener Aufrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 8161 / 600-745
Fax: +49 8161 / 600-818
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-fs.de
Abschnitt II: Gegenstand
LRA Freising Neubaugebäude – Brandschutzsanierung – Objektplanung – vergebener Aufrag
Landratsamt Freising Neubaugebäude Brandschutzsanierung – Objektplanungsleistungen.
Landratsamt Freising
Landshuter Straße 31
85356 Freising
Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (LPH 4 Nutzungsänderung Registratur zu Büros ca. 440 m2 NF) und besondere Leistungen für die Brandschutzsanierung des Landratsamtes Freising – Neubaugebäude. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Die Baugenehmigung zum Um- und Neubau des heutigen Dienstgebäudes Neubau Landratsamt Freising stammt aus dem Jahr 1984. Zu dieser Zeit wurden keine Brandschutznachweise zur Baugenehmigung erstellt. Während des über 30-jährigen Betriebes des Gebäudes wurden bauliche Veränderungen vorgenommen ohne dem Brandschutz immer ausreichend Rechnung zu tragen.
Um den sicheren Weiterbetrieb des Gebäudes zu gewährleisten wurde ein Brandschutzsachverständiger mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes beauftragt (Fertigstellung ca. 12/2020).
Der erste Entwurf des Brandschutzkonzeptes sieht umfangreiche Brandschutzmaßnahmen als zwingend erforderlich an. Zudem soll die Registratur im 2.OG des Ostflügels zu Büroräumen umgebaut werden (ca. 440 m2 NF), um einen Teil der derzeit nötigen Arbeitsplätze unter zu bringen.
Als erste Einschätzung wurden grobe Umbaukosten in Höhe von insgesamt 4,5 Mio. EUR netto KG 300+400 für die Brandschutzsanierung ermittelt.
Folgende Maßnahmen sind zur reinen Brandschutzertüchtigung umzusetzen:
— Demontage der Flurdecken einschließlich Schadstoffsanierung (KMF),
— Befestigung der Bestandsleitungen nach MLAR,
— Nachinstallation (Elektro und Datenleitungen),
— Schottung der Brandlasten im Deckenhohlraum,
— Akustik- bzw. Brandschutzdecken je nach Erfordernis,
— Erneuerung Beleuchtung,
— Flächendeckende BMA,
— Erneuerung der Bodenbeläge,
— Teilweiser Austausch der Zimmertüren, nach Anforderung des Brandschutzes,
— Austausch der Rauchschutz- bzw. Brandschutztüren,
— Kernsanierung der WC-Bereiche,
— Einbau bzw. Austausch von Brandschutzklappen in den Lüftungsleitungen,
— Brandschottungen in der Tiefgarage und deren Schleuse,
— Brandschutzbekleidung im gesamten Dachraum.
Erweiterung der Büroflächen:
— Einbau von Flur- und Bürotrennwänden als Trockenbauwände einschließlich Zimmertüren,
— Einbau von Akustikdecken,
— Einbau einer Beleuchtung für Büros und Flure,
— Einbau einer Elektro- und Datenverkabelung,
— Neue Bodenbeläge in Linoleum,
— Einbau einer Personalküche.
Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll während des laufenden Betriebs in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
BGF der Brandschutzertüchtigung: 15 000 m2 + ca. 500 m2 BGF Erweiterung der Büroflächen im 2. OG
Anrechenbare Kosten der geplanten Maßnahme
KG 300: [Betrag gelöscht] EUR netto
KG 400: [Betrag gelöscht] EUR netto
Baubeginn: 10.1.2022
Bauende: 30.6.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.moosreienr-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPRD51
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]