Netzbauarbeiten Versorgungsgebiet der Stadtwerke München Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SSP-150202-005
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzbauarbeiten Versorgungsgebiet der Stadtwerke München
Gesamtes Versorgungsgebiet der Stadtwerke München GmbH
Auftragsart 1: Neubau und Instandhaltung von Gas-, Wasser- und Mehrspartenleitungen. Tiefbau- und Verlegearbeiten im gesamten Versorgungsgebiet für Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen von Gas- und Wasserleitungen mit Oberflächenwiederherstellung unter teilweiser Mitverlegung von Stromversorgungs- sowie Telekommunikationsleitungen (= Mehrsparte). Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen abhängig vom Auftragswert entweder per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen oder über gesonderte Einzelausschreibungen. Tiefbau- und Verlegearbeiten im gesamten Versorgungsgebiet für Entstörungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gas- und Wasserleitungen mit Rufbereitschaft und Oberflächenwiederherstellung sowie Herstellung von Netzanschlussleitungen Gas und Wasser als Einzel- oder als Bündelanschluss. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen.
Auftragsart 2: Neubau und Instandhaltung von Strom- und Telekommunikationsleitungen. Tiefbau- und Verlegearbeiten im gesamten Versorgungsgebiet für Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Stromleitungen im Nieder-, Mittelspannungs- und Hochspannungsnetz (bis 110-kV) sowie von Telekommunikationsleitungen mit Oberflächenwiederherstellung. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen abhängig vom Auftragswert entweder per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmern oder über gesonderte Einzelausschreibungen. Tiefbau- und Verlegearbeiten im Versorgungsgebiet des Auftraggebers für Entstörungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Stromleitungen im Nieder-, Mittelspannung- und Hochspannungsnetz (bis 110-kV) sowie von Telekommunikationsleitungen mit Oberflächenwiederherstellung sowie Herstellung von Netzanschlussleitungen Strom, Telekommunikation als Einzel- oder Bündelanschluss. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen.
Auftragsart 3: Neubau und Instandhaltung von Fernwärmeleitungen/Fernkälteleitungen. Tiefbau- und Verlegearbeiten im gesamten Versorgungsgebiet für Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Fernwärme- (Heißwasser und Dampf) und Fernkälteleitungen mit Oberflächenwiederherstellung. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen abhängig vom Auftragswert entweder per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmern oder über gesonderte Einzelausschreibungen. Bei den gesonderten Einzelausschreibungen werden die Leitungen z. T. als gemeinsam zu verlegende Leitungen im Zuge einer Baumaßnahme ausgeschrieben oder als separate Leitung für ein eigenständiges Versorgungsnetz. Tiefbau- und Verlegearbeiten im gesamten Versorgungsgebiet für Entstörungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Fernwärme- (Heißwasser und Dampf) und Fernkälteleitungen mit Oberflächenwiederherstellung. Die konkreten Auftragsvergaben erfolgen per Abruf über Rahmenverträge mit mehreren Unternehmen. Folgende Rohrsysteme werden im Zuge der anfallenden Aufträge verlegt: Bei Fernwärmeleitungen überwiegend (d. h. bei ca. 80 % der Aufträge) Kunststoffmantelverbundrohr (KMR); daneben auch Stahlrohre (bei Gebäudeleitungen und Schächten), Stahlmantelrohr (SMR), Gfk-Rohr sowie das Haubenkanalsystem (Stahlrohr mit Betonhauben), Edelstahlrohre als Kunststoffmantelverbundrohre oder im Haubenkanalsystem als Kondensatleitungen im Dampfnetz. Bei Fernkälteleitungen Kunststoffmantelverbundrohre mit Stahlmediumrohr für Klimakaltwasser im Vorlauf, Stahlrohre mit PE-Mantel für Klimakaltwasser im Rücklauf, PEHD-Rohre für Grundwasserkaltwasserleitungen. Kombinationen verschiedener Systeme sind möglich. Die Beurteilung der Befähigung zur Ausführung der konkreten Aufträge berücksichtigt insbesondere auch die bisherige Erfahrung aus der Verlegung der von den jeweiligen Aufträgen umfassten Rohrsysteme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Liste) qualifizierter Unternehmen (Präqualifikation) erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
1. Rechtliche und persönliche Lage des Antragstellers:
1a) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
1b) Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs sowie der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
1c) Soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft mittels Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Siehe III.1.9).
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
1d) Soweit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren (z. B. Soka-Bau) besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Sozialkassenbeiträge mittels Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
1e) soweit eine Freistellung von der Bauabzugssteuer vorliegt, Nachweis dieser Freistellung mittels Kopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
1f) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mittels Kopie der Versicherungsurkunde.
Siehe III.1.9)
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Siehe III.1.9).
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
3a) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist) über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenz angaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen. Ergänzend für Auftragsart 3: Das bzw. die bei der Leistungserbringung verlegte(n) Rohrsystem(e): KMR, Stahlrohr, SMR, Haubenkanal-System, Gfk, PEHD bzw. Edelstahl.
Für einzelne Referenzen des Kriteriums Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist; wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits fertiggestellt ist (=abgenommen) ist.
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3b) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Gesamtzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Erklärung über die mittlere Zahl (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist) der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem Technischen Leitungspersonal. Erklärung über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte zu in den Antragsunterlagen näher angegebenen speziellen Qualifikationen; Benennung von wesentlichen Teilleistungen, welche in der Regel durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Die nachfolgenden aufgestellten Forderungen zum Kriterium Personelle Ausstattung bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre stellen keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3c) Kriterium Technische Ausstattung Nachweis der Umweltverträglichkeit der im Unternehmen verfügbaren Kompressoren, Schweißaggregate und Bagger mittels einer Aufstellung dieser Maschinen und Geräte nach den in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorgaben.
Siehe III.1.9).
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
4. Spezifische Einzelnachweise (Zertifizierungen):
4a) Nachweis eines im Unternehmen eingerichteten Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001 mittels Kopie der Zertifizierung oder Nachweis eines vergleichbaren eingerichteten Systems mittels aussagekräftiger Beschreibung des Systems sowie der Kopie einer etwaigen Zertifizierung des Systems,
4b) Erklärung zu einem im Unternehmen eingerichteten Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem,
4c) Erklärung zur im Unternehmen vorliegenden Zertifizierung nach DVWG – Arbeitsblatt GW 301 bzw. nachAGFW –Arbeitsblatt FW 601.
Sofern keine Zertifizierung nach DVWG – Arbeitsblatt GW 301 bzw. nach AGFW – Arbeitsblatt FW 601 vorliegt, muss im Auftragsfall eine Fremdüberwachung der Leistungen (TÜV; AGFW etc.) auf eigene Kosten erfolgen. Bezüglich der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen kann seitens der antragstellenden Unternehmen nicht auf eine Präqualifikation durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) oder auf eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwiesen werden. Hinsichtlich der dem Qualifizierungssystem zugrundeliegenden Verfahrensregeln und –auflagen wird auf die Antragsunterlagen verwiesen.
Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO) stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall einer späteren Auftragserteilung gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag der zukünftigen Aufträge ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Präqualifizierungsverfahren werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-SSP-150202-005 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls zuerst eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit diese erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).