Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE039-3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3, Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten – Wände und Decken.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Generalsanierung des in 1970er Jahren errichteten Zentralgebäudes des Maristengymnasium Fürstenzell.
Der gegenständliche Bauabschnitt 3 umfasst 3 Vollgeschosse. Der Q-Aufenthaltsraum im Erdgeschoss, das Sekretariat im 1.Oberschoss und die Lernwerkstatt im 2. Obergeschoss.
Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst: Trockenbauarbeiten, 315 qm Trennwände Einfachständer GK, 26 qm Vorsatzschalen Einfachständer GK, 449 qm Unterdecke Lochplatte GK, 125 qm Unterdecke Baupl. GK, 36 qm Brandschutzbekl. F30, 26 m Stahlträgerbekleidung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.