Sanierung der ehemaligen Abteikirche St. Michael in Bamberg – Bleiverglasung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-015/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der ehemaligen Abteikirche St. Michael in Bamberg – Bleiverglasung
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Im Jahr 1117 fiel die Kirche einem Erdbeben zum Opfer. Der Wiederaufbau erfolgte unter Bischof Otto in einer enormen Geschwindigkeit, sodass die Einweihung der Kirche bereits im Jahr 1121 erfolgen konnte. Im Jahr 1610 wurde die Kirche durch einen Brand geschädigt. Hierbei wurden Langhaus und Westwerk mit den 2 Türmen so stark geschädigt, dass diese überwiegend neu errichtet werden mussten.
Ab 1696 wurde unter Leonhard Dientzenhofer und Abt Christoph Ernst von Guttenberg die Fassade am Westwerk umgestaltet.
Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen.
In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert. Die Dachkonstruktionen wurden instandgesetzt, Dachdeckung und Dach-Verblechungen erneuert, Gewölbe stabilisiert, und Mauerwerk statisch überarbeitet.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baumaßnahme:
Restaurierung der Bleiverglasungen Kirchenschiff/Neuanfertigung Chorfenster
Leistung:
Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der bestehenden Bleiverglasungen aus der Bauzeit um 1725 sowie die Neuanfertigung von 3 Chorfenstern mit UV-Schutzverglasung der Fa. Lamberts ausgeschrieben.
Zu bearbeiten sind alle 33 Maßwerkfenster und die 3 Chorfenster.
Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Restaurierung der historischen Bleiverglasungen und Rekonstruktion der Bleiverglasungen mit bauseits zur Verfügung gestellten Mondglasreplikaten.
Neben der Instandsetzung der Fenster ist die Neuanfertigung von 3 Chorfenstern vorgesehen.
Die Restaurierungsmaßnahme beginnt ca. im Januar 2022 mit der Demontage bzw. dem Schutz der Objekte und endet voraussichtlich Ende 2024.
Art und Umfang der Leistung
Restaurierung der Bleiverglasungen Kirchenschiff/Neuanfertigung Chorfenster
Demontage ca. ab 01/22
Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 04/22
Ende der Baumaßnahme bis ca. 11/2024
33 Maßwerkfenster um 1725 mit Bleiverglasung
— Verlötung von Bleibrüchen und Bleiwangen,
— Erneuerung von Bleiruten und Randblei,
— Verklebung von Glasrissen,
— Nachkittung der Bleinetze,
— Rekonstruktion von Bleiverglasungen mit bauseits gestellten Mondglasscheiben,
— Restauratorische/konservatorische Maßnahmen,
Neuanfertigung von 3 Chorfenstern mit UV-Schutzverglasung.
Gemäß Wertungsmatrix:
— Umsatz 5 %;
— Ausführung vergl. Leistungen 30 %;
— Sozialversicherungspfl. Beschäftigte 5 %,
— Personenbezogener Fachkundenachweis 30 %;
— Fachkenntnisse mit kontaminierter Bausubstanz 5 %;
— Fachliche Qualifikation 25 %.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe/Veröffentlichung erfolgt vorraussichtlich am: 15.7.2021
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen)
Die Baustelle kann nach Voranmeldung besichtigt werden. Eine Terminvereinbarung wird über die Vergabestelle abgewickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.