Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3, Streckmetalldecke Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE039-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Bauabschnitt 3, Streckmetalldecke
Trockenbauarbeiten – Streckmetalldecke.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Sekretariat sowie die Räume der Lernwerkstatt des Maristengymnasium Fürstenzell werden im Zuge des Bauabschnitt 3 mit Streckmetalldeckenelementen versehen. Insgesamt ist eine Fläche von ca. 450 qm Streckmetalldeckenelementen zu montieren.
An den Randbereich schließt die Decke in Form einer Randaufkantung an angrenzenden Bauteile an. Oberhalb der Elemente ist eine Kaschierung in Form eines Spezialakustikvlies aufzubringen.
Die Unterkonstruktion ist an der bestehenden Stahlbeton-Rohdecke zu befestigen. Das Erscheinungsbild soll den Decken entsprechen, die in vorhergehenden Bauabschnitten hergestellt wurden.
Der Anschluss an die Fassade, Einbauschränke sowie Nischen wird über angehängte Gipskarton Deckenstreifen realisiert. ca. 75 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.