Umbau und Sanierung Münzgasse 9 zum Gemeindehaus der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth Referenznummer der Bekanntmachung: 1643-13
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikgbayreuth.net
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Münzgasse 9 zum Gemeindehaus der Israelitischen Kultusgemeinde Bayreuth
— Tischlerarbeiten – Innentüren,
— WC – Trennwandsysteme.
95444 Bayreuth
Flächen Bestandsgebäude:
— Gebäudelänge: ca. 45,0 m,
— Gebäudebreite: ca. 13,5 m,
— Geschossigkeiten: 2 Geschosse, zusätzlich 2 Dachgeschosse.
Art der Leistung:
Tischlerarbeiten – Innentüren
Umfang der Leistung:
— Baustelleneinrichtung,
— Tischlerarbeiten – Innentüren (65 Stück),
— WC – Trennwandsysteme (5 Stück),
— Wartung.
Wartungsarbeiten, 4 Jahre nach Abnahme
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219580
Es ist eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug und eine Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219580
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219580
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219580
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1), jedoch Münzgasse 2
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 9216040
Fax: [removed]