044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1140-02 Trockenbauarbeiten BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tittling.de
Abschnitt II: Gegenstand
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1140-02 Trockenbauarbeiten BA2
Gewerk 1140-02 Trockenbauarbeiten BA2.
Grund- und Mittelschule Tittling
Theodor-Heuss-Straße 1
94104 Tittling
— ca. 260 m2 Trockenbauwände,
— ca. 50 m2 GK-Vorsatzschalen,
— ca. 250 m2 Abgehängte GK-Decken,
— ca. 450 m2 Abgehängte GK-Akustikdecken gelocht,
— ca. 55 m2 Mobile Trennwände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1140-02 Trockenbauarbeiten BA2
Ort: Außernzell
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.tittling.de/index.php/impressum