Heizungstechnik hier: Deckenheizung Pausenhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2016HBA011_28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungstechnik hier: Deckenheizung Pausenhalle
Generalsanierung mit Teilabbruch und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule:
Die Gustav-Leutelt-Schule besteht aus 4 Gebäudeteilen, die um einen Innenhof angeordnet sind. Alle Gebäudeteile werden generalsaniert, zusätzlich werden der nördliche und der südliche Gebäudeteil nach Norden hin erweitert. Die Gebäude werden nacheinander saniert, wobei mit dem nördlichen Gebäudeteil begonnen wird.
Während der Baumaßnahme wird die Schule weiterhin genutzt. Zur Überbrückung werden westlich der Schule Container aufgestellt, in denen Klassenzimmer untergebracht sind, da die jeweiligen Gebäudeteile während der Baumaßnahmen nicht nutzbar sind.
Der geplante Baubeginn ist im Herbst 2020, die geplante Fertigstellung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
— 234 m2 Heiz-/Kühldecke bestehend aus Kreuzverbinder, Wärmeleitblech, Alu-Verbundrohr 16/2 mm und Blechschrauben zur Fixierung der Kreuzverbinder.
Befestigung an bauseitiger Unterkonstruktion (Grobrost).
— 2 Stück Edelstahlverteiler mit 8 Heizgruppen, einschl. Rücklaufventile, Absperrventile, Füll- und Entleerventile, einschl. Klemmringverschraubungen.
— 13 Stück Zulage für Einbauleuchten 1 500 x 100 mm,
— 9 Stück Zulage für Einbauleuchten 2 800 x 100 mm,
— 4 Stück Zulage für Lüftungsgitter 425 x 75 mm,
— 2 Stück Zulage für Lüftungsgitter 325 x 65 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungstechnik hier: Deckenheizung Pausenhalle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Ort: München
Land: Deutschland