Ellmösl 19 und 21, Neubau zweier MFH mit TG – Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 621.08.080-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottach-Egern
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83700
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ellmösl 19 und 21, Neubau zweier MFH mit TG – Trockenbauarbeiten
— Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 – Trockenbauarbeiten: Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach,
— Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach,
— Neubau Rampenhaus Tiefgarage: Fläche 4,05 x 7,25 m,
— Neubau Bushäuschen: Fläche 3,50 x 4,50 m,
— Haus 2 + Haus 3: Trockenbau Installationswände ca. 300 m2,
— abgehängte Decken ca. 75 m2,
— Zwischensparrendämmung, Dampfsperre und Dachuntersicht ca. 600 m2.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Neubau zweier MFH mit TG, Ellmösl 19 und 21 – Trockenbauarbeiten: Neubau Haus 2: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach,
— Neubau Haus 3: Fläche 13,20 x 22,50 m mit UG, EG, OG und DG mit Satteldach,
— Neubau Rampenhaus Tiefgarage: Fläche 4,05 x 7,25 m,
— Neubau Bushäuschen: Fläche 3,50 x 4,50 m,
— Haus 2 + Haus 3: Trockenbau Installationswände ca. 300 m2,
— Abgehängte Decken ca. 75 m2,
— Zwischensparrendämmung, Dampfsperre und Dachuntersicht ca. 600 m2,
— Allgemeine Projektbeschreibung:
Die Gemeinde Rottach-Egern errichtet 2 neue Mehrfamilienhäuser mit TG in Massivbauweise und saniert ein bestehendes Mehrfamilienhaus (Massivbau). Reihenfolge und Bauabschnitte: Sanierung eines Bestandsgebäudes und Umzug der Mieter aus dem zweiten MFH in das bereits sanierte MFH. Abbruch des zweiten MFH (im Lageplan HS 2).
Errichtung 2 neuer MFH mit TG.
Umfang der Neubauten: Die beiden MFH (je Gebäude 8-9 Wohneinheiten) werden als Massivbau errichtet. TG als STB-Bauwerk zw. den Gebäuden. Wohngeschosse EG, OG und DG. Traufe max. 6,60 m. Keller der Gebäude aus STB mit außenliegender Dämmung, Außenmauerwerk aus Hochlochziegel, beidseitig verputzt, Holzdachstuhl (Satteldach) mit Dämmung zw. den Sparren, Ziegeleindeckung, pro Gebäude ein Aufzug (UG-DG). Geschossdecken in STB, Holzfenster, Balkone aus STB-Kragplatten und Holzgeländer, Fassadenschalung OG/DG, Beläge innen Fliesen und Holz, außen Betonsteinpflaster od. Betonplattenbelag, Heizzentrale für all 3 Gebäude auf dem Grundstück. Wärmeerzeugung mit WP (Wasser/Wasser) und Gastherme (Spitzenlast), sowie PV-Anlage. Größe der beiden Neubauten jeweils ca. 13,20 x 22,50 m. Stellplätze TG 27 Stück. Baugrundstück: Baugrundstück angrenzend an die Rottach – siehe Luftbild/Lageplan. Eine Baugrunduntersuchung wird erstellt.
Mittlere Höhenlage des Grundstückes ca. 758,80 mNN des Geländes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Warngau
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).