Landkreis Aschaffenburg – Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aschaffenburg – Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell
Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell für die Schülerinnen und Schüler der in der Trägerschaft des Landkreis Aschaffenburg befindlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen nebst Zubehör und Versicherung.
Gegenstand der Konzession ist die Belieferung der Schülerinnen und Schüler der in der Trägerschaft des Konzessionsgebers befindlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen mit Tablet-Computern des Herstellers Apple (iPads) nebst Zubehör und Versicherung.
Der Einsatz der iPads erfolgt im Rahmen des Digitalisierungskonzeptes „Schule von morgen“ an den Schulen des Konzessionsgebers. Auszugehen ist von einem Volumen von ca, 5.000 iPads über bis zu 5 Schuljahre (unverbindlich). Anzubieten sind auch Finanzierungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.
Die im Rahmen der Konzession zu erbringenden Leistungen werden durch den Konzessionsnehmer auf dessen alleiniges wirtschaftliches Risiko gegenüber den volljährigen Schülerinnen und Schülern bzw. den Sorgeberechtigten der nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern erbracht. Vertragliche Beziehungen im Rahmen des Erwerbs und der Finanzierung der Geräte einschließlich des Zubehörs und der sonstigen Leistungen entstehen somit ausschließlich zwischen den Eltern bzw. Schülern und dem Konzessionsnehmer.
Der Konzessionsgeber wird die Anschaffung der Geräte durch Eltern bzw. Schüler im Rahmen seiner Förderrichtlinie zur digitalen Bildung an Schulen im Landkreis Aschaffenburg finanziell fördern. Die Förderung erfolgt ausschließlich durch unmittelbare Zahlung an die Eltern bzw. Schüler. Zahlungen des Konzessionsgebers an den Konzessionsnehmer sind nicht vorgesehen.
Hinweis: Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, vgl. hierzu die Hinweise im Feld „Zusätzliche Angaben“.
Die Grundlaufzeit der Konzession umfasst zunächst 3 Schuljahre. Sie endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024 (= letzter Schultag in Bayern).
Optional kann der Konzessionsgeber die Laufzeit der Konzession um bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern. Die Erklärung über die Ausübung der Verlängerungsoption muss dem Konzessionsnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres (= letzter Schultag in Bayern) in Schriftform zugehen.
Auf das vorliegende Verfahren finden die Regelungen des Vergaberechts, insbesondere des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe keine Anwendung. Auch die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe findet keine Anwendung. Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, das lediglich punktuell an die Vorgaben der vergaberechtlichen Bestimmungen angelehnt wird, ohne dass diese hierdurch zur Anwendung gelangen. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an die vergaberechtlichen Bestimmungen ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden. Subjektive Rechte der Unternehmen auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen entstehen nicht.
Die Verwendung des Formulars über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt lediglich aus technischen Gründen, da für die gewählte Verfahrensart kein spezielles Formular zur Verfügung steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
1. Zertifizierung als Apple Authorized Education Specialist.
2. Zertifizierung als Apple Premium Service Provider.
3. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe analog § 47 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (in entsprechender Anwendung) sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (in entsprechender Anwendung). Gilt im Falle der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRY0U
Ort: Aschaffenburg
Land: Deutschland
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es keinen öffentlichen Auftrag und zum Gegenstand hat.