Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Stadt Karlstadt – Feuerwehr Stetten Referenznummer der Bekanntmachung: LF10 Karlstadt-Stetten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Stadt Karlstadt – Feuerwehr Stetten
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 in drei Losen für die Stadt Karlstadt – Freiw. Feuerwehr Karlstadt-Stetten.
Los 1 – Das Fahrgestell
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells für den Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF10.
Los 2 – Der Auf- und Ausbau
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus eines LF 10.
Los 3 – Die Beladung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein Löschfahrzeug LF10.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. 3 baugleiche Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.