Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei
Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei.
Ferngläser 7 x 50 mm
Bayern
Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei.
Ferngläser 7 x 50 mm mit Laserentfernungsmesser
Bayern
Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2014/24/EU kann bei Dienstleistungsaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, wenn im Rahmen eines offenen Verfahrens keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert werden. Im Rahmen des vorangegangenen offenen Verfahrens (Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 170-410828) sind keine geeigneten Angebote abgegeben worden. Die Beschaffung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei erfolgt gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV anschließend im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens. Die ursprünglichen Auftragsbedingungen wurden nicht grundlegend geändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Ferngläsern 7 x 50 mm für die Bayerische Polizei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.