Digitales Klassenzimmer – Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – Lph 1-3 und 5-9, Anlagengruppe 4, 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 0447
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Klassenzimmer – Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – Lph 1-3 und 5-9, Anlagengruppe 4, 5
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – Lph 1-3 und 5-9, Anlagengruppe 4, 5 für die bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 450 Klassen- und Fachräumen an 15 Schulen. Die Beschaffung der digitalen Endgeräte ist nicht Gegenstand dieses Planungsauftrags.
Stadtgebiet Rosenheim
Digitales Klassenzimmer – Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 450 Klassen- und Fachräumen an 15 Schulen.
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung (LAN) von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Budgetgründen nicht stattfinden.
Die Technische Modernisierung der Klassenzimmer setzt sich objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
— Ausbau des WLANs und der
— Ausbau der Großbilddarstellung,
— Herstellung von LAN-Anschlüssen/PoE Switchen in den Klassenzimmern.
Vor Planungsbeginn bedarf es einer umfangreichen Bestandsaufnahme durch den Auftragnehmer, auf deren Grundlage die erforderlichen Maßnahmen zu planen und umzusetzen sind.
Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung liegt den Vergabeunterlagen bei.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3- Pkt., 4-5 = 2 Pkt., 2-3 = 1 Pkt, weniger als 2 = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, Gewichtung: 15;
B) Anzahl Mitarbeiter, die ausschließlich o. hauptsächlich mit der Fachbauleitung betraut sind: 3 und mehr = 2 Pkt, 2 = 1 Pkt, weniger als 2 = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, Gewichtung: 15;
C) Ausschreibungsprogramm: vorhanden Ja = 1 Pkt, Nein = 0 Pkt, Gewichtung: 5;
D) Terminplanungsprogramm vorhanden Ja = 1 Pkt, Nein = 0 Pkt; Gewichtung: 5;
E) Kostensteuerungsprogramm vorhanden Ja = 1 Pkt, Nein = 0 Pkt; Gewichtung: 5;
F) CAD vorhanden Ja = 1 Pkt, Nein = 0 Pkt; Gewichtung: 5;
G) Gesamtumsatz des Bewerbers 3-Jahresdurchschnitt (netto): 0,5 Mio und mehr = 2 Pkt, 0,3 Mio und mehr = 1 Pkt, weniger als 0,3 Mio = Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, Gewichtung: 15;
H) Referenzen: Gewichtung: Gewichtung: 50;
Planung medientechnische Ausstattung Schulungs- oder Unterrichtsräume (Funktionsbereiche: W-LAN, Großbilddarstellung und POE-Switche): sehr gut vergleichbar (3 Funktionsbereiche) = 5 Pkt., gut vergleichbar (2 Funktionsbereiche) = 3 Pkt.; schlecht vergleichbar (ein Funktionsbereich) = 1 Pkt.;
Bauen/Umbau im Bestand: ja = 5 Pkt, nein = 0 Pkt;
LPH: 1 -9 (ohne 4) = 5 Pkt., 2 – 8 (ohne 4) = 3 Pkt. -> weniger als 2-8 (ohne 4) = keine Wertung der Referenz;
Anrechenbare Kosten: ≥ 0,6 Mio = 5 Pkt., < 0,6 Mio ≥ 0,5 Mio = 4 Pkt., < 0,5 Mio ≥ 0,4 Mio = 3 Pkt., < 0,4 Mio ≥ 0,3 Mio = 2 Pkt., < 0,3 Mio ≥ 0,15 Mio = 1 Pkt., < 0,15 = 0 Pkt.;
Bauen im laufenden Betrieb: ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.;
Geförderte Maßnahme: ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.;
Öffentlicher AG: ja = 5 Pkt., nein = 0 Pkt.;
Bei Punktgleichheit nach Auswertung der Bewerbungen in Bezug auf die Eignungskriterien wird der AG im Losverfahren die Bewerber für das Verhandlungsverfahren ermitteln.
Voraussichtlicher Vorstellungstermin-/Verhandlungstermin: KW 30/2021. Der tatsächliche Termin wird mit Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 inklusive Kostenschätzung) beauftragt.
Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 HOAI 2021;
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 (ohne 4) gem. § 55 HOAI 2021;
— Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 55 HOAI 2021;
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 HOAI 2021;
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in Liste der Architektur-/Ingenieurkammer; Handelsregisterauszug (bei juristischer Person); (genaue Angaben zu den Eignungskriterien sowie Wertungspunkte und Wichtung siehe Verdingungsunterlagen „Wertung Teilnahmewettbewerb“ sowie II.2.9)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eintragung in Liste Architektur-/Ingenieurkammer
Berufshaftpflichtversicherung; Gesamtumsatz des Bewerbers; (genaue Angaben zu den Eignungskriterien sowie Wertungspunkte und Wichtung – siehe Verdingungsunterlagen „Wertung Teilnahmewettbewerb“ sowie II.2.9)
Berufshaftlichtversicherung: Personenschäden 3 Mio EUR, Sonstige Schäden 1 Mio EUR;
Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: ≥ 0,3 Mio. EUR
Nachweis der fachlichen Eignung gem. § 46 (3) 8 VgV – Mitarbeiterstruktur; Ausstattung, Geräte, Technische Ausrüstung; Projektleiter (mit Berufsabschluss/Berufsbezeichnung Ingenieur o. gleichwertiger Abschluss); stellv. Projektleiter (mit Berufsabschluss/Berufsbezeichnung Ingenieur, Techniker, Meister), Fachbauleiter (mit Berufsabschluss/Berufsbezeichnung Ingenieur, Techniker, Meister); Referenzprojekte sind gefordert unter Berücksichtigung der Angaben aus den Formblättern „Bewertungsschema Referenzen“ (genaue Angaben zu den Eignungskriterien sowie Wertungspunkte und Wichtung – siehe Verdingungsunterlagen „Wertung Teilnahmewettbewerb“ sowie II.2.9).
Referenzen müssen mindestens die erbrachten Lph. 2-8 (ohne Lph 4) nachweisen; es sind mindesten 2 wertbare Referenzen vorzulegen; die Lph 8 muss zwischen 2013 – heute abgeschlossen sein.
Soweit in dem Bewerbungsbogen der Berufsabschluss als Ingenieur oder Architekt verlangt wird, wird auf § 75 VgV verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 und II.2.9 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u. a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch eine Erklärung einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
*Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]10