Projektsteuerungsleistung nach Par. 2 AHO, Projektstufen I – V, Handlungsbereiche A – E Referenznummer der Bekanntmachung: H60b108121
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistung nach Par. 2 AHO, Projektstufen I – V, Handlungsbereiche A – E
Projektsteuerungsleistung nach Par. 2 AHO, Projektstufen I – V, Handlungsbereiche A – E im Projekt Neubau Schul- und Sportcampus Lerchenauer Feld, München.
Lerchenauer Feld
80995 München, 24. Bezirk, Feldmoching-Hasenbergl
Projektsteuerungsleistung nach Par. 2 AHO, Projektstufen I – V, Handlungsbereiche A – E für den Neubau eines Schul -und Sportcampus. Dieser besteht aus:
Einer 4-zügigen Grundschule mit einer 2-fach Sporthalle, einem 6-zügigen Gymnasium mit einer 3-fach Sporthalle, Freisportflächen (Rundlaufbahn, Rasenspielfelder, Allwetterplätze) mit Betriebsgebäuden, Dienstwohnungen, einer Einfach – Schwimmhalle sowie entwurfsabhängig einer Tiefgarage für Fahrräder im Gesamtkonzept eines Campusareals. Eine zentrale Funktion bildet eine gemeinsame Mensa für beide Schulen mit extern nutzbarer Versammlungsstätte.
Die Freisportflächen erfüllen die Anforderungen des Schulunterrichts inklusive Sportunterrichtes, sowie die Anforderungen außerschulischer Nutzung durch Vereine.
Die Planung ist in die Gesamtstruktur eines in Planung befindlichen neuen Stadtquartiers eingebunden (Wettbewerbsergebnis 2019/Bebauungsplan in Aufstellung).
Die Schulgebäude werden dem Münchner Lernhauskonzept entsprechend und innovativ umgesetzt und erfüllen somit die Ansprüche an ein flexibles und multifunktionales Standardraumprogramm.
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in einem Bauabschnitt.
BGF: ca. 32 000 m2
NUF 1-7: ca. 19 000 m2
Ein vorläufiger Terminplan ist den Unterlagen beigefügt. Daraus ergeben sich die folgenden Meilensteine:
— Projektauftrag: 06/2022,
— Projektgenehmigung: 12/2022,
— Kostenschätzung: 04/2022,
— Kostenberechnung: 10/2022,
— Baugenehmigung: 08/2023,
— Ausführungsgenehmigung: 10/2023,
— Baubeginn: 10/2023,
— Übergabe Gebäude: 05/2026,
— Gymnasium: 05/2027,
— Übergabe Freianlagen: 05/2026,
— Nutzungsbeginn: 09/2026,
— Gymnasium: 09/2027.
In 2019 hat die Landeshauptstadt München gemeinsam mit privaten Trägern einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb für ein neues Quartier auf dem sogenannten „Lerchenauer Feld“ ausgelobt und entschieden.
Das neue Quartier wird als kompakter, urbaner und grüner Wohnstandort mit Schul-, Freizeit- und Sozialeinrichtungen sowie einem Quartiersversorger entwickelt. Die Umsetzung erfolgt abschnittsweise und wird den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch dem umliegenden Stadtteil zur Verfügung stehen.
Neben der Entwicklung des Wohnquartiers mit ca. 1 670 Wohneinheiten, spielen die neu zu errichtenden Schul- und Sporteinrichtungen eine zentrale Rolle und werden zur Deckung der Bedarfe des neuen Quartiers sowie bereits bestehender Bedarfe benötigt.
Das Schul- und Sportareal umfasst eine Fläche von ca. 5,2 Hektar und entsteht im südöstlichen Teil des neuen Quartiers.
Im Strukturplan, den Unterlagen beigefügt, dargestellt: Grundstück C1 und C2 definieren den Planungsumgriff, der Bauraum (Baugrenzen, Baulinien), Angaben zu max. Gebäudehöhen, Abstandsflächen, optionalen und geplanten Schallschutzmaßnahmen, mögliche Erschließung, Kennzeichnung des öffentlichen Nahverkehrs und der Quartierstiefgarage.
Das Projekt läuft im Rahmen der „Schulbauoffensive 2030“ der Landeshauptstadt München; derzeit eines der größten Schulbauprogramme im Bundesgebiet.
Die Umsetzung des Schulcampus soll, in voraussichtlich einem Planungs- und 2 Realisierungs – Abschnitten erfolgen, die Grundschule bis 2026 und das Gymnasium bis 2027.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3) genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Projektstufe I – Projektvorbereitung zum Projektauftrag
Projektstufe IIa – Planung I zum Projektauftrag
Zweite Stufe: Projektstufe IIb – Planung II zur Projektgenehmigung
Dritte Stufe: Projektstufe III – Ausführungsvorbereitung
Vierte Stufe: Projektstufe IV – Ausführung
Fünfte Stufe: Projektstufe V – Projektabschluss
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2011 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Projektstufe 1 mit den Handlungsbereichen A-E im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 2 mit den Handlungsbereichen A-E im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 3 mit den Handlungsbereichen A-E im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht
— Projektstufe 4 mit den Handlungsbereichen A-E im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht,
— Projektstufe 5 mit den Handlungsbereichen A-E im Referenzzeitraum selbst und vollständig erbracht,
— Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KG 200-700 (brutto),
— Anzahl der verschiedenen Funktionsbereiche im Projekt.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Schnittstellenmanagement Technischen Gebäudeausrüstung,
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gem. Paragraph 2 AHO) für Versorgungstechnik/Elektrotechnik,
— Beengtes Baufeld.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektphasen I-V, Handlungsbereiche A – E im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland