Stadt Ingolstadt_Sanierung Feselenbau Grundschule_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 265/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ingolstadt_Sanierung Feselenbau Grundschule_Arch
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m2 HNF einschließlich Ganztagsschule genehmigt.
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m2 HNF kann am Schulstandort das Gesamtraumprogramm für 21 Klassen einschließlich Ganztagsschule in vollem Umfange abgebildet werden.
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung inkl. Prüfung einer Lüftungsanlage (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Wilhelm-Ernst-Grundschule
Feselenstraße 42
85053 Ingolstadt
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Ingolstadt beabsichtigt den 1969 entstandenen Feselenbau der Wilhelm-Ernst- Grundschule - im Süden der Stadt - auf Grund wachsender Schülerzahlen umzubauen und zu sanieren.
Nach der aktuellen Schüler- und Klassenprognose wird sich die Wilhelm-Ernst-Grundschule aufgrund steigender Schülerzahlen im Sprengelgebiet von 16 Klassen bis auf 21 Klassen (5 zügig+) im Schuljahr 2024/25 entwickeln.
Durch die steigende Nachfrage in der Ganztags-, Mittags- und Randbetreuung ist es nun dringend erforderlich den Feselenbau, ergänzend zu den anderen Schulgebäuden auf Dauer nutzbar zu machen und zu sanieren.
Im Rahmen der bereits erteilten schulaufsichtlichen Genehmigung wurde für die Sanierung bzw. Wiederinbetriebnahme des Feselenbaus von der Regierung von Oberbayern nach den neu geltenden Flächenbandbreiten ein Gesamtraumprogramm für 21 Klassen im Umfang von 3 839,30 m2 HNF einschließlich Ganztagsschule genehmigt.
In der Gesamtraumprogrammfläche sind auch die Räume im Hauptbau, Pavillon und Neubau 2007 enthalten, die nicht in die Sanierungsmaßnahme einbezogen werden. Mit der Sanierung des Feselenbaus mit einem Flächenanteil von rund 1 033 m2 HNF kann am Schulstandort das Gesamtraumprogramm für 21 Klassen einschließlich Ganztagsschule in vollem Umfange abgebildet werden.
Um die Nutzung des Feselenbaus langfristig für die Wilhelm-Ernst-Grundschule sicherzustellen, ist eine Generalsanierung der Außenfassade und eine Sanierung des Innenbereichs im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlich.
Für das Projekt existiert bereits eine Planung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive Kostenberechnung. Veränderte Randbedingungen und gegenüber der ursprünglichen Annahme stark gestiegene Kosten führen zu einer Überschreitung des EU Schwellenwertes, daher wird die weitere Leistung nun im VgV Verfahren ausgeschrieben.
Das vorliegende Gesamtkonzept aus den bisherigen Planungen umfasst im Wesentlichen die nachfolgenden baulichen Maßnahmen:
A. Die Außenfassade des Feselenbaus ist aus sicherheitsrechtlichen sowie energetischen Aspekten zu sanieren. Geplant sind folgende Maßnahmen:
— Rückbau der vollständigen Klinkerfassade,
— Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDWS),
— Rückbau des Stahlbetonsonnenschutzes und Anbringen einer neuen Verschattung,
— Erneuerung der Fensterelemente,
— Erstellen einer außenliegenden Fluchttreppe,
— Erneuerung des Daches,
— Installieren einer PV-Anlage auf dem Dach.
B. Im Innenbereich des Feselenbaus sind im Wesentlichen folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich:
— Ertüchtigung der Elektroinstallation nach dem Stand der Technik,
— Ergänzung der Datenverkabelung nach dem Digitalisierungskonzept,
— Ausstatten Klassenräume mit neuen Bodenbelägen und zusätzlichen Akustikdeckenelementen,
— Schaffen abgetrennter Garderobenräume in den Fluren als brandschutztechnische Maßnahme,
— Weitere brandschutztechnische Maßnahmen (Brandschutzelemente),
— Umstrukturierung und Erneuerung der Toilettenanlagen,
— Einbau eines Aufzuges für Barrierefreiheit,
— Erneuern der Anstriche.
Die Umbauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb - ein Konzept für den Bauablauf ist noch auszuarbeiten.
Die Einhaltung des unten angegebenen Kostenbudgets hat für den Auftraggeber einen hohen Stellenwert, deshalb wird auch besonders Wert auf eine fundierte Kostenverfolgung gelegt.
Gegenstand dieses Auftrages sind Planungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Feselenbaus der Wilhelm-Ernst-Grundschule nach dem Leistungsbild des § 39 ff. HOAI 2013 für die Leistungsphasen 4-9 aufbauend auf der vorhandenen Planung. Zudem werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
— Einarbeiten in die bestehende Planung (siehe nachfolgend),
— Erstellen eines Raumbuches und Fortschreibung in der Leistungsphasen 5 [ein Raumbuch ist bisher noch nicht vorhanden, dieses ist komplett zu erstellen und detailliert fortzuschreiben],
— Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (optional),
— Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9).
Der Auftragnehmer hat sich nach Beauftragung in die bestehende Planung einzuarbeiten. Die Planung und die Kosten sollen auf Plausibilität geprüft werden insbesondere im Hinblick auf sinnvolle Einsparpotentiale. Geprüft werden soll also durch den Auftragnehmer, ob alternative Lösungsansätze unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist aufgrund der aktuellen Corona Pandemie der Einbau einer Lüftungsanlage in den Klassenräumen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern zu prüfen. Sollte sich ergeben, dass weitere Einsparpotentiale vorhanden sind und hier eine wirtschaftlichere Planung möglich wäre oder eine Lüftungsanlage notwendig bzw. umsetzbar ist, so sind die hierfür notwendigen einzelnen Leistungen aus den Leistungsphasen 2 und 3 zu wiederholen. Die Vergütung dieser Besonderen Leistung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand. Die Höchstbegrenzung der Abrechnung nach Zeitaufwand stellen jedoch die Mindestsätze nach HOAI, Honorarzone III, für die (wiederholt) erbrachten Leistungen dar.
Nach Abschluss dieser Einarbeitungsphase wird die Kostenberechnung festgeschrieben und die Projektgenehmigung für den Stadtrat erstellt.
Zeitplan:
— Planungsbeginn: sofort nach Auftragserteilung,
— Projektgenehmigung Stadtrat (freigegebene LPH 3): spätestens Juni 2021,
— Baubeginn: Anfang 2022,
— Fertigstellung: spätestens Juli 2023.
Kostenrahmen: Generalsanierung etwa [Betrag gelöscht] EUR netto (KG 200; KG 300; KG 400; KG 700)
Folgende Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt:
— Anlage 01: Stadtplan,
— Anlage 02: Luftbild,
— Anlage 03: Lageplan,
— Anlage 04: Grundrisse Bestand,
— Anlage 05: Ansichten Bestand,
— Anlage 06: Kostenberechnung,
— Anlage 07: Entwurfspläne,
— Anlage 08: Erläuterungsbericht,
— Anlage 09: Fotos.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Besondere Leistung der Einarbeitung, ggf. mit Wiederholungsleistungen,
— Stufe 2: Lph. 4 — 7,
— Stufe 3: Lph. 8 und 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Juli 2023.
Ein Erläuterungsbericht, eine Kostenberechnung, Pläne sowie weitere Unterlagen, werden den Bewerbern von Anfang an in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Ingolstadt — Sanierung Feselenbau Grundschule Wilhelm-Ernst — Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
60 % der Lph. 8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRY1K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.