Stadt Osterhofen – Generalsanierung Dreifachturnhalle – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 414/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterhofen
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.osterhofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Osterhofen – Generalsanierung Dreifachturnhalle – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Osterhofen beabsichtigt die Generalsanierung der „Markus-Stöger-Halle“ (Dreifachturnhalle).
Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 2-9) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Markus-Stöger-Halle
Seewiesen 16
94486 Osterhofen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Osterhofen beabsichtigt die Generalsanierung der „Markus-Stöger-Halle“ (Dreifachturnhalle).
Das Gebäude wurde 1986 in Massivbauweise errichtet. Die Halle ist eine reine Sporthalle für Schulen und Vereine mit gelegentlichen Sportveranstaltungen.
Nach einem bereits erstellten Sanierungskonzept vom August 2019 belaufen sich die Sanierungskosten (KG 100 bis KG 600) auf ca. 2,8 Mio. EUR brutto.
Das Sanierungskonzept ist nicht abschließend, deshalb werden die Planungsleistungen einschließlich der Vorplanung beauftragt. Die Maßnahme wird mit öffentlichen Mitteln gefördert, die schulaufsichtliche Genehmigung liegt vor.
Mit den Sanierungsarbeiten soll im Herbst 2022 / Frühjahr 2023 begonnen werden. In der Nähe errichtet der Landkreis Deggendorf eine Zweifachturnhalle. Diese wird voraussichtlich im Herbst 2022 fertiggestellt sein. Mit der Generalsanierung der Dreifachturnhalle kann erst nach Inbetriebnahme der neu errichteten Zweifachturnhalle begonnen werden.
Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 2-9) sowie als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungsphase 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Herbst 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Osterhofen – Generalsanierung Dreifachturnhalle – Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenmais
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRDDU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.