Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau des Rathauses Waldkraiburg mit Neugestaltung des Rathausumfelds“
Aufgabe des Wettbewerbs ist der Entwurf eines Rathausneubaus (ca. 4 770 m2 BGF) einschließlich der zugehörigen Freianlagen des Stadtplatzes (ca. 6 500 m2) und ein städtebaulicher Entwurf für den jetzigen Rathaus-Standort (ca. 4 700 m2) (siehe beiliegender Lageplan).
Im vorgesehenen Baufeld am Stadtplatz soll auf einem Baufenster von ca. 1 800 m2 ein neues Rathaus geplant werden. Es soll den Bereich um den Stadtplatz stärken und der Ortsmitte ein neues Gesicht geben. Gleichzeitig soll es den Anforderungen an ein zeitgemäßes, bürgernahes Rathaus gerecht werden.
Die gebäudebezogenen Freianlagen und der Stadtplatz sind in die Planung mit einzubeziehen. Sie sollen das Rathaus in das Umfeld angemessen einbetten und eine hochwertige, attraktive neue Stadtmitte bilden. Die querende Straße (mit Busverkehr und Bushalt) soll sich gestalterisch in den Platz einfügen. Es wird gleichzeitig hoher Wert auf eine robuste technische Umsetzung gelegt. Außerdem ist die Verbindung vom Stadtplatz zum Sartrouville-Platz zu stärken.
Im Bereich des jetzigen Rathausgebäudes soll ein Verwaltungs- und Wohngebäude städtebaulich platziert sowie die Platzgestaltung zwischen Stadtplatz und Sartrouville-Platz dargestellt werden.
Für den Bereich des Rathausneubaus und der städtebaulichen Ergänzung am bisherigen Standort soll später ein Bebauungsplan durch den Auftragnehmer erstellt werden.
Der Wettbewerb wird mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume liegen bei 10,585 Mio. EUR (netto), für das Leistungsbild Freianlagen bei [Betrag gelöscht] EUR. Der Auftragswert für den Rathausneubau wird auf 1,198 Mio. EUR geschätzt, für die Freianlagen auf [Betrag gelöscht] EUR (jeweils netto).
Der Auftragswert für den Bebauungsplan wird für ca. 6 500 m2 auf [Betrag gelöscht] EUR (netto) geschätzt, ggf. zuzüglich der besonderen Leistung städtebaulicher Entwurf mit bis zu [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag
Geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum,
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
—— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben,
—— Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden und bei Beauftragung eine Arbeitsgemeinschaft.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1. dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“ und/oder „Stadtplaner“ besitzen
(mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Architekt besitzen; jedes einzelne Mitglied muss mindestens eine der genannten Berufsqualifikationen besitzen),
2. dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
3. dass sich kein Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4. dass sie im Auftragsfall als Auftragnehmer/Arbeitsgemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung mit den unter Punkt 5. Eignungskriterien genannten Mindestdeckungssummen und Konditionen abschließen,
5. dass 2 Referenzprojekte jeweils über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 vorliegen,
6. sowie ein Referenzprojekt im Leistungsbild „Freianlagen“ für die Neugestaltung eines öffentlichen Stadtplatzes, Ortsplatzes, einer Fußgängerzone oder höherwertig gestalteten innerörtlichen Straße mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8, vorliegt.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Name des Referenzprojekts,
b) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c) Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
d) Brutto-Grundfläche/Fläche in m2,
e) der eigene prozentuale Leistungsanteil,
f) nur bei Freianlagen: Erklärung, dass das Mindestkriterium als Neugestaltung eines öffentlichen Stadtplatzes, Ortsplatzes, einer Fußgängerzone oder höherwertig gestalteten innerörtlichen Straße erfüllt ist.
Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 11 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den 4 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei Referenzen zum Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Brutto-Grundfläche:
— 2 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 1 600 m2 oder mehr = 4,0 Punkte,
— 1 200 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— 800 m2 oder mehr = 2,0 Punkte,
— 400 m2 oder mehr = 1,0 Punkte,
— weniger als 400 m2 = 0 Punkte.
Bei der Referenz Freianlage wird berücksichtigt:
Die Fläche:
— 3 000 m2 oder mehr= 5,0 Punkte,
— 2 500 m2 oder mehr = 4,0 Punkte,
— 2 000 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— 1 500 m2 oder mehr = 2,0 Punkte,
— 1 000 m2 oder mehr = 1,0 Punkte,
— weniger als 1 000 m2 = 0 Punkte.
Es können somit maximal 15 Punkte je Bewerbung erreicht werden:
— 2 Referenzen Neubau Gebäude zu je 5 Punkten,
— + 1 Referenz Freianlage zu 5 Punkten,
— = 15 Punkte maximal.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Qualität.
Für Gebäude und Freianlagen jeweils:
— Gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme-oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Die Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
— Bebauungsplan gem. § 19 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-3 ggf. inkl. besonderer Leistung „Städtebaulicher Entwurf“,
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 der Leistungsbilder § 34 HOAI „Gebäude und Innenräume“ und § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“ sowie das Leistungsbild „Bebauungsplan“, Leistungsphasen 1-3 (ggf. inkl. besonderer Leistung städtebaulicher Entwurf) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Im Falle einer Beauftragung wird die Stadt Waldkraiburg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens jeweils einen Vertrag für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“, einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ und einen Vertrag über das Leistungsbild „Bebauungsplan“ abschließen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Eignungskriterien:
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
a) Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt und/oder Stadtplaner (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; (mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Architekt nachweisen; jedes einzelne Mitglied muss mindestens eine der genannten Berufsqualifikationen nachweisen),
b) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen,
c) Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall für eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
3,0 Mio EUR für Personenschäden und von 3,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden, 3-fach maximiert; Die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).