EDV- und Starkstrominstallation – Grund- und Hauptschule Schwabacher Str. 86-88 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0039
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
EDV- und Starkstrominstallation – Grund- und Hauptschule Schwabacher Str. 86-88
EDV- und Starkstrominstallation zur Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen, Grund- und Hauptschulen, Schwabacher Str. 86-88.
Schwabacher Straße 86-88
90763 Fürth
EDV- und Starkstrominstallation:
Hauptmengen:
— ca. 2 Verteilungssysteme (01.01),
— ca. 100 Einbaugeräte/Sicherungsmaterial (01.02),
— ca. 1 200 m Verlegesysteme (01.03),
— ca. 34 000 m Stark- und Schwachstromkabel (01.04),
— ca. 850 Installationsgeräte (01.05),
— ca. 400 EDV-Komponente (01.06),
— ca. 150 Brandschotts (01.07).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diesein der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207211
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/207211
– siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207211
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/207211
– siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=207211
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/207211
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 28.5.2021, 9.00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gemäß § 12 EU Abs. 3 VOB/A gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]