004 628.000_V2_Beschaffung eines Personalmanagementsystems Referenznummer der Bekanntmachung: 004 628.000_V2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
004 628.000_V2_Beschaffung eines Personalmanagementsystems
Beschaffung eines Personalmanagementsystems.
Bayerische Versorgungskammer
Arabellastraße 33
81925 München
Die Bayerische Versorgungskammer (Personalmanagement der BVK) plant die Beschaffung eines einheitlichen Personalsystems von möglichst einem Anbieter bestehend aus nachfolgenden Modulen:
1) Personaladministration inkl. ESS- und MSS-Szenarien,
2) Seminarmanagement,
3) Zeitmanagement inkl. ESS- und MSS-Szenarien,
4) Talentmanagement inkl. ESS- und MSS-Szenarien:
a) Leistungsbewertung,
b) Mitarbeitergespräch,
c) Zielvereinbarung,
d) Skillmanagement,
5) Stellenplan/Stellenbesetzung.
Die Implementierung der einzelnen Module soll in mehreren Projektphasen erfolgen. Es müssen alle Module angeboten werden.
Folgende Module sind optional anzubieten:
1) Onboarding,
2) Ausbildungsmanagement,
3) Gesundheitsmanagement und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement),
4) Elektronische Personalakte.
Die BVK behält sich die Option vor, die als optional gekennzeichneten Module je nach Preis und enthaltenem Funktionsumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben und zu implementieren bzw. auf den Erwerb der optional ausgeschriebenen Module teilweise oder komplett zu verzichten.
Langfristiges Ziel der BVK ist die Umsetzung und Implementierung eines führenden PM-Systems von einem Bieter bzw. Bietergemeinschaft.
Der Vertrag beinhaltet neben dem Kauf der Softwarelösung auch folgende Punkte:
— Implementierung der Softwarelösung in mehreren Phasen,
— Migration von Daten aus den Bestandsystemen (nähere Details im Kapitel 2.11 „Migration Bestandsdaten“),
— Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Projekts inkl. Unterstützung der BVK-Projektleitung,
— Durchführung von Workshops zur Einführung, Umsetzung und Implementierung der einzelnen Module,
— Durchführung von internen Schulungen,
— Begleitung der Testphase, Abnahme und Produktivsetzung,
— Laufende Wartung und Pflege des Systems (Wartungsvertrag),
— Implementierung der notwendigen Schnittstellen (z. B. Active Directory, SSO, Scanprozesse, Zeiterfassungsterminals der Firma Primion),
— Support für die gesamte Vertragslaufzeit an normalen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Arbeitsfreie Tage richten sich nach dem bayerischen Feiertagskalender,
— Laufende fachliche Unterstützung und Schulung innerhalb der ersten Monate des Betriebs,
— Unterstützung bei der Erstellung der benötigten Reports (Coaching-Ansatz).
Die vereinbarte Leistung „Systemservice“ kann verlängert werden. Über die anzubietenden 48 Monate-Softwarewartung hinaus, soll die Möglichkeit einer Verlängerungsoption, für weitere 12 Monate, bestehen.
Siehe auch Leistungsbeschreibung:
Folgende Module sind optional anzubieten:
1) Onboarding,
2) Ausbildungsmanagement,
3) Gesundheitsmanagement und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement),
4) Elektronische Personalakte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber fordert für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen/ deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung eine entsprechende Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberaters vorzulegen.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen besteht oder dass der Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen im Auftragsfall entsprechend anzupassen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von:
Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
Vermögensschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. – bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Erklärungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Benennung deren Qualifikation.
Erklärung zur Berufserfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter bei Projekten mit vergleichbaren Leistungen
Beschreibung von Nachqualifizierungsverfahren von neuen Mitarbeitern im Falle des Austauschs von maßgeblichen Projektmitarbeitern
Beschreibung der bei vergleichbaren Leistungen eingesetzten Geräte und der technischen Ausrüstung
Benennung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Erklärung zum verwendeten und im Auftragsfall eingesetzten Qualitätsmanagementsystem vor.
Erklärung zum Lieferkettenmanagement und zum Lieferkettenüberwachungssystem des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
Erklärung zum geplanten Umfang und zur Art der Unterauftragsvergabe im Auftragsfall.
Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Nachforderung entsprechender Nachweise vor.
Der Anbieter hat mindestens 3 Referenzprojekte im Bereich „Einführung eines Personalmanagementsystems“ innerhalb der letzten 3 Jahre (davon 1 im öffentlichem Bereich) umgesetzt.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Kontaktstelle
Zur Öffnung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KRYUN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de