Ersatzneubau einer Dreifachturnhalle der staatlichen Realschule in Herrsching a. Ammersee Referenznummer der Bekanntmachung: 8.011-407
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gilching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde.gilching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau einer Dreifachturnhalle der staatlichen Realschule in Herrsching a. Ammersee
Neubau Turnhalle mit ca. 500 Datenpunkteaufgeteilt auf 2 Informationsschwerpunkte zur Regelung der Gebäudetechnischen Anlagen der Raumlufttechnik und Heizungstechnik inkl. Hallenbodenheizung.
Jahnstr. 10
82211 Herrsching a. Ammersee
Ca. 500 Datenpunkteaufgeteilt auf 2 Informationsschwerpunkte zur Regelung der Gebäudetechnischen Anlagen der Raumlufttechnik und Heizungstechnik inkl. Hallenbodenheizung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.sz-regeltechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenüber Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.