Beschaffung von digitalen Tafeln für die Bayerische Bereitschaftspolizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.03-0151-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 951 / 9331-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von digitalen Tafeln für die Bayerische Bereitschaftspolizei
Beschaffung von digitalen Tafeln inkl. Tafelsoftware und 4-K-Monitore für die Ausbildung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Digitalisierung beabsichtigt die Bayer. Bereitschaftspolizei die Klassenzimmer der Ausbildungsstandorte in Bayern mit digitalen Tafeln inkl. Windows-basierter Tafelsoftware und 4-K-Monitor auszustatten. Der Auftrag beinhaltet die Lieferung und Montage von insgesamt 191 Displays (179 x 85/86“ und 12 x 65“), wovon 141 mit Pylonen-Wandhalterungen fest zu verbauen und 50 mit mobilem Rollständer zu liefern sind, sowie je eines 4-K-Monitors für das Lehrerpult. Die Auslieferung erfolgt an insgesamt 8 Standorten in 5 Chargen entsprechend einem Roll-out-Plan. Dabei muss aufgrund von Lehrveranstaltungen die erste Auslieferung/Montage bis zur 26. KW 2021 abgeschlossen sein. Des Weiteren ist eine Windows-basierte Tafelsoftware inkl. 900 Lizenzen bereitzustellen. Darüber hinaus ist an jedem der acht Ausbildungsstandorte innerhalb von 14 Tagen nach Erstbelieferung eine Schulung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.