Infrastruktur und Laborleistung – Kommunales Testzentrum des Landkreises Berchtesgadener Land Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-L-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastruktur und Laborleistung – Kommunales Testzentrum des Landkreises Berchtesgadener Land
Infrastruktur und Laborleistung – Kommunales Testzentrum des Landkreises Berchtesgadener Land.
Berchtesgadener Land
Infrastruktur und Laborleistung – Kommunales Testzentrum des Landkreises Berchtesgadener Land.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag einen Monat vor Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag kann maximal bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag einen Monat vor Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- und Handelsregister.
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO 15189,
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 unter ärztl. Leitung,
— Labor akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 nicht unter ärztl. Leitung,
— Labor mit QM-System nach RiLiBÄK (Bestätigung durch das zuständige Eichamt bzw. externe Bestätigung über die Teilnahme an einem entsprechenden Ringversuch),
— Labor ohne Akkreditierung oder QM System,
— Anbindung an die Meldesoftware DEMIS (RKI).
Erklärung zur Tariftreue.
Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört, dass die Beiträge gezahlt werden.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Berufs-und Haftpflichtversicherung.
— Es sind mindestens 2 Referenzen mit mindestens 2.000 Testungen bezogen auf den Gesamtprozess anzugeben.
Bescheinigung, dass die Unternehmerin/der Unternehmer die für die Erbringung der Leistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt.
Studien-/Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV (keine Bieter zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]