Externe Controllingleistungen für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum Referenznummer der Bekanntmachung: K4822.6/152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmwk.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Controllingleistungen für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum
Gegenstand der Auftragsvergabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ist die Neuvergabe eines Externen Controlling (EC) für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) beabsichtigt die Neuvergabe eines Externen Controlling (EC) für die Zukunftsinitiative Deutsches Museum. Inhalt und Ziel der Zukunftsinitiative ist nach derzeitigem Stand die Sanierung des Sammlungsbaus und die Aktualisierung von 75 % der Ausstellungen (flächenbezogen) in 2 Realisierungsabschnitten. Für den derzeit laufenden ersten Realisierungsabschnitt (RA 1) stehen 445 Mio. EUR an Zuschüssen zur Verfügung Ende 2019 haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern weitere 300 Mio. EUR zur Finanzierung des zweiten Realisierungsabschnittes (RA 2) zur Verfügung gestellt.Das EC prüft die Einhaltung der Projektziele und der Projektkosten bzw. berät zu den entsprechenden Problemstellungen lösungsorientiert. Es hat gegenüber dem Freistaat Bayern die Verpflichtung zur Prüfung, Bewertung und Kontrolle der Zukunftsinitiative und liefert verbindliche Grundlagen für die Entscheidungen des Zuwendungsgebers. Das EC bildet eine Schnittstelle zwischen dem Deutschen Museum (DM) und den Zuwendungsgebern Bund und Freistaat Bayern und erfüllt eine wichtige Servicefunktion.
4 Aufgabengruppen:
— Informationsgewinnung inklusive Sichtung von Unterlagen,
— Prüfung, Bewertung und Verdichtung der Informationen sowie Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen,
— Berichterstattung und Präsentation an den Auftraggeber inkl. Ortstermine beim Auftraggeber und
— Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung und Einhaltung der Vorgaben aus den Zuwendungsbescheiden, auch im Hinblick auf die spätere Unterstützung bei der Zwischen- und Verwendungsnachweisprüfung, Controlling und Aufbau der Strukturen.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt nach DIN 69901 oder anderer geeigneter anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden des Projektmonitorings und des -controllings. Die Mitarbeiter des EC sind durchschnittlich an 8 Tagen im Monat beim DM und einmal pro Monat im StMWK. Die Aufgaben sind grds. laufend zu erbringen. Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlagen.
Die Grundvertragslaufzeit beträgt ab Leistungsbeginn 48 Monate. Der Auftraggeber kann den Vertrag 2 x um je 24 Monate zu den gleichen Vertragsbedingungen verlängern („Optionslaufzeit“). Der Auftraggeber kann den Vertrag zudem durch einseitige Erklärung in Textform, die spätestens sechs Wochen vor Ablauf der (ggf. auch verlängerten) Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein muss, 2 x um je 3 Monate verlängern (Verlängerungsoption), um für die erforderlichen Leistungen für das Externe Controlling bei einem durch den Auftraggeber nicht zu vertretendem verzögertem Abschluss der Neuvergabe zu sorgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin-gewiesen. Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.