Rahmenvertrag über Marketing- und Kommunikationsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2016002712
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Marketing- und Kommunikationsleistungen
Gegenstand der Vergabe sind Marketing- und Kommunikationsleistungen. Das oberste Ziel ist eine Stärkung der Marke SBK als Basis für Kundenloyalität und Mitgliederwachstum.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gilt Deutsches Recht.
2. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
3. Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der gemachten Erklärungen anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gegenstand ist die Vertragsverlängerung des bestehenden Vertrages Lead- und Contentagentur bis zur Neuvergabe. Das Vergabeverfahren befindet sich momentan in der Vorbereitung einer Ausschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Gegenstand ist die Vertragsverlängerung des bestehenden Vertrages Lead- und Contentagentur bis zur Neuvergabe. Das Vergabeverfahren befindet sich momentan in der Vorbereitung einer Ausschreibung.
Die beiden Verträge mit Achtung (Lead- und Contentagentur) sollen um 6 Monate verlängert werden, um einen unvorhersehbaren Krankheitsfall eines SBK internen Mitarbeiters zu kompensieren. Die Ausschreibung war bereits zeitlich so geplant, dass eine termingerechte Umsetzung (neuer Vertrag) gewährleistet war. Der mit der Neuausschreibung beauftragte interne Spezialist ist unerwartet und länger krankheitsbedingt ausgefallen. Dadurch war eine termingerechte Fortführung der Ausschreibung nicht möglich. Es gab keine Kapazitäten im Team um diese Aufgabe, die einen erheblichen Arbeitsumfang mit sich bringt, durchzuführen. Darüber hinaus sind für die Ausschreibung von Agenturleistungen spezifische Kompetenzen und langjährige Erfahrungen notwendig, die nicht kompensiert werden konnten. Die Einarbeitung eines anderen Mitarbeitenden wiederrum wäre nur von dem ausgefallenen Spezialisten machbar gewesen. Die Begründung gilt analog auch für eine interimsweise Neuvergabe.