Grundschule Schongau – Abbruch Block C Referenznummer der Bekanntmachung: GS 33.2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Schongau – Abbruch Block C
Abbruch des in den 1950er Jahren erbauten Block C der Grundschule Schongau.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Abbruch des Bestandsgebäudes Grundschule Bauteil C inkl. Schadstoffbeseitigung und Entsorgung aller anfallenden Abfälle. Abmessungen: LxBxH: 35 x 11 x 11 zzgl Unterkellerung 35 x11 x 3,5. Massivbau mit Satteldach, Rippendecken, Balkendecken.
Schadstoffe: alte Mineralwolle, Asbest, PAK, Schwermetalle
Anschließende Verfüllung der Abbruchgrube mit sauberem Bodenmaterial.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.