Fraunhofer IOSB/ICT mit KIT Karlsruhe – Forschungsfabrik Campus Ost – V_014_750131_02_Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V_014_750131_02_Stahlbauarbeiten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IOSB/ICT mit KIT Karlsruhe – Forschungsfabrik Campus Ost – V_014_750131_02_Stahlbauarbeiten
Rintheimer Querallee 2
76131 Karlsruhe
Angaben gelten für Gesamtprojekt:
— BRI ca. 43 000 m3,
— Kranbahnträger ca. 30 t,
— Dachtragwerk ca. 85 t,
— Trapezblech ca. 2 100 m2,
— Gitterrostebenen ca. 200 m2.
EFRE – Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IOSB/ICT mit KIT Karlsruhe – Forschungsfabrik Campus Ost – V_014_750131_02_Stahlbauarbeiten
Ort: Krempe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 11 EU und § 12a EU VOB/A haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung erforderlich ist.
Das Vergabeverfahren finden Sie hier: http://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kranbahnpuffer 4 St., Haletrungen diverse, Krahnbahn abgehängt 7 St., Sonderbauteile diverse, Anker diverse Ausführungen, Hebegerät für die Montage
Ort: Krempe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Land: Deutschland
Kranbahnpuffer 4 St., Haletrungen diverse, Krahnbahn abgehängt 7 St., Sonderbauteile diverse, Anker diverse Ausführungen, Hebegerät für die Montage
Leistungen waren z.Z. der Ausschreibung nicht bekannt – Vorstatik, Leistungen erforderlich nach finaler Planung Statik.