Fraunhofer IAP PYCO Wildau – Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum – V_050_750158_39 Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: V_050_750158_39 Gebäudeautomation
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IAP PYCO Wildau – Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum – V_050_750158_39 Gebäudeautomation
IAP-PYCO Wildau
Schmiedestraße 5
15745 Wildau
Informationsschwerpunkte 301 (2 Felder), 311 (2 Felder), 302 (4 Felder), 303 (2 Felder), 304 (2 Felder)
Ansteuerung von
— Zu- und Abluftanlage Labor und 5 Abluftanlagen,
— über konventionelle Schütztechnik für Entrauchungsventilator, Nachspülung, Ansteuerung 1 Abluftventilator über DDC,
— 3 Zu- und Abluftanlagen und 1 Abluftanlage, Zonenregelung von 11 Räumen,
— 2 Kältemaschinen, 2 Rückkühlwerken, Kältekreisverteiler mit 7 Abgängen, Prozesskühlung 7 Wärmetauscher, Freie Kühlung, Ansteuerung 1 Abluftanlage,
— 1 Blockheizkraftwerk + 1 Gaskessel, Heizkreisverteiler mit 2 Abgängen.
9 dezentral montierte Raumautomationsstationen (Stahlblechgehäuse) zur Regelung von jeweils 4 Räumen
3 Gaswarnanlagen z. Überwachung Laborräume auf Sauerstoffkonzentration
1 Gaswarnanlage geeignet für Explosionsgefährdete Bereiche Zone1 + Zone2
Vollgraphische Visualisierung auf Webserver als Management- und Bedieneinrichtung Device Profil B-AWS (Advanced Workstation) (Zugriff auf Webserver mittels Benutzername und Passwort über Webbrowser von beliebigen PC).
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fraunhofer IAP PYCO Wildau – Neubau Büro- und Laborgebäude mit Technikum – V_050_750158_39 Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NYM, J-Y, JE-H – Kabel ca. 3 500 m, Anschlüsse ca. 400 St., Kabeltrasse 12 m, Geräteverbindungsdosen 56 St.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
NYM, J-Y, JE-H – Kabel ca. 3 500 m, Anschlüsse ca. 400 St., Kabeltrasse 12 m, Geräteverbindungsdosen 56 St.
Übernahme von Leistungen anderer Unternehmer aufgrund gestörtem Bauablauf, notwendig zur Einhaltung des Fertigsstellungstermines