Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wireless-LAN-Infrastrukturausstattung und Erbringung von Serviceleistungen für Schulen im Landkreis Schweinfurt
Im Rahmen der Einzugnahme von Medienbildung in die Bildungspläne des Landes Bayern wird das Landratsamt Schweinfurt in seiner Funktion als Schulträger in den kommenden Jahren nach und nach die einzelnen Schulen mit modernen, digitalen Medien(-geräten) ausstatten. Eine besonders zentrale Bedeutung hat hierbei die Ausstattung der Schulen mit einer funktionierenden und flächendeckenden Wireless-Lan-Infrastruktur. Ziel der Ausschreibung ist es, 4 Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN) – Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4 GHz Band und 5 GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden.
Ziel der Ausschreibung ist es, vier Schulen im Landkreis Schweinfurt mit einer Wireless LAN (WLAN)
– Infrastruktur ausstatten. Hierfür wurde vom Auftraggeber vorab je Schule jeweils eine WLAN-Simulation durchgeführt. Über die WLAN-Infrastruktur soll künftig die Netzwerkverbindung von WLAN-Clients im 2,4 GHz Band und 5 GHz Band realisiert werden. Die WLAN-Infrastruktur wird perspektivisch von den Schülern und den Lehrern für den Unterricht und für die Verwaltung als Medium für den Datenaustausch genutzt werden. Zusätzlich wird darüber eine Netzwerkverbindung für Gäste bei Schulveranstaltungen realisiert. Von Seiten des Auftraggebers wird dabei insbesondere Wert auf eine gute Signalstärke der WLAN-Clients gelegt.
Über die Infrastruktur der Schulen muss mindestens ein pädagogisches (Schul-)Netz und Verwaltungsnetz aufgebaut werden können. Da sich die weiteren Anforderungen an Aufbau und Gestaltung der Netze ergeben plant der Auftraggeber mit dem künftigen Auftragnehmer mit mindestens einem Workshop je Schule genauere Anforderungen zu spezifizieren.
Neben der Ausstattung der Schulen mit WLAN müssen vom Auftragnehmer künftig auch Service- und Supportleistungen erbracht werden. Diese können wie folgt zusammengefasst werden:
— Einhaltung von vorgegebenen Reaktionszeiten,
— Planung und Einspielung von Feature- und Sicherheitsupdates,
— Anpassungen des jeweiligen Netzwerkes,
— Störungsmanagement,
— Service Monitoring,
— Service Management.
Zu diesem Zweck plant der Auftraggeber den Abschluss eines zusätzlichen Servicevertrages mit einer Laufzeit von 60 Monaten
5 x Access Points.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A2.1 — Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— A3.1 — Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
—— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
— A3.2 — Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre
— A3.3 — Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
— B3.1 — Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
—— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 10 % und < 20 %,
—— 15 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 20 %.
— B3.2 — Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität,
—— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität,
—— 15 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sach- und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
—— Für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird
— A3.2 — Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre,
— A3.3 — Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
— B3.1 — Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10 %,
—— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 10 % und < 20 %,
—— 15 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote > = 20 %.
— B3.2 — Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel).
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität,
—— 10 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität,
—— 15 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute, sehr gute oder hervorragende Bonität.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— A4.1 — Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der eingesetzten Wireless-LAN-Infrastruktur-Komponenten,
— A4.2 — Nachweis oder Bestätigung, dass der Bieter über eine geeignete Projektleitung verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu planen und organisatorisch zu leiten,
— A4.3 — Nachweis oder Bestätigung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen,
— A4.4 — Nachweis eines ersten Referenzprojekts für den Aufbau und die Inbetriebnahme einer Wireless-LAN-Infrastruktur in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 10 – Referenztemplate A geforderten Angaben,
— A4.5 — Nachweis eines zweiten Referenzprojekts für die Erbringung von Service- und Supportleistungen einer Wireless-LAN-Infrastruktur in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 10 – Referenztemplate B geforderten Angaben.
Die Anlage 10 — Referenztemplate A / B muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
— B4.1 — Bewertung des ersten Referenzprojekts in vergleichbarer Art in den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, Lieferung, der Durchführung von Workshops und/oder Planungsleistungen, der Erbringung von Service- und Supportleistungen sowie der Abnahme der implementierten Infrastruktur bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 bis 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 17,5 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 oder 5 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 35 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 6 oder 7 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— B4.2 — Bewertung des zweiten Referenzprojekts in vergleichbarer Art in den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Erbringung von Service- und Supportleistungen im Schulumfeld, der Einhaltung von Reaktionszeiten, der Durchführung von Anpassungen im Netzwerk, der Erbringung von Leistungen zur Entstörung sowie ggf. weiteren, erbrachten Leistungen und der Kommunikation im Prozess bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei bis drei der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 17,5 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3, 4 oder 5 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 35 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in sechs oder sieben der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— A4.1 — Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der eingesetzten Wireless-LAN-Infrastruktur-Komponenten,
— A4.2 — Nachweis oder Bestätigung, dass der Bieter über eine geeignete Projektleitung verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu planen und organisatorisch zu leiten,
— A4.3 — Nachweis oder Bestätigung, dass der Bieter über geeignetes Personal verfügt, um die hier ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen,
— A4.4 — Nachweis eines ersten Referenzprojekts für den Aufbau und die Inbetriebnahme einer Wireless-LAN-Infrastruktur in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 10 – Referenztemplate A geforderten Angaben,
— A4.5 — Nachweis eines zweiten Referenzprojekts für die Erbringung von Service- und Supportleistungen einer Wireless-LAN-Infrastruktur in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen 3 Jahre mit den in Anlage 10 – Referenztemplate B geforderten Angaben.
Die Anlage 10 — Referenztemplate A/B muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
— B4.1 — Bewertung des ersten Referenzprojekts in vergleichbarer Art in den vergangenen drei Jahren.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, Lieferung, der Durchführung von Workshops und / oder Planungsleistungen, der Erbringung von Service- und Supportleistungen sowie der Abnahme der implementierten Infrastruktur bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 2 bis 3 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 17,5 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 4 oder 5 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 35 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 6 oder 7 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
— B4.2 — Bewertung des zweiten Referenzprojekts in vergleichbarer Art in den vergangenen 3 Jahren.
Die Bewertung des ersten eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich der Erbringung von Service- und Supportleistungen im Schulumfeld, der Einhaltung von Reaktionszeiten, der Durchführung von Anpassungen im Netzwerk, der Erbringung von Leistungen zur Entstörung sowie ggf. weiteren, erbrachten Leistungen und der Kommunikation im Prozess bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
—— 5 Punkte — Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei bis drei der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 17,5 Punkte — Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 3 , 4 oder 5 der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
—— 35 Punkte — Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in 6 oder sieben der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG - in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 04 – Verpflichtungserklärung zum MiLoG) gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Schweinfurt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.