Flächendeckende 3D-Modellierung von Steinschlagereignissen in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000175
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächendeckende 3D-Modellierung von Steinschlagereignissen in Bayern
Flächendeckende 3D-Modellierung von Steinschlagereignissen in Bayern auf einer Gesamtfläche von ca. 38 500 km2.
Flächendeckende 3D-Modellierung von Steinschlagereignissen in Bayern auf einer Gesamtfläche von ca. 38 500 km2.
Bei Bedarf können zusätzliche Kalibrierungsgebiete für bestimmte Teilgebiete (summiert auf max. 20 km2 je Teilgebiet) beauftragt werden.
Es steht bislang noch keine EU-Datenbank für das EFRE-Förderprogramm zur Verfügung. Das BayIFS-Aktenzeichen lautet: 76953.
Hinweis zu II.2.7: Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung; Vertragsende: Vorlage letzter technischer Bericht und letzte Datenlieferung 1.5.2021
Hinweis zu II.2.13: Es ist davon auszugehen, dass der Auftrag durch EU-Mittel finanziert wird. Eine Entscheidung hierzu liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht fest.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert)
Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung)
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen.
Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Referenz des Bieters:
— Mindestens ein Referenzprojekt (oder mehrere Projekte) der 3D-Steinschlagsimulation aus den letzten 5 Jahren für ein (kumuliertes) Gesamtgebiet von mindestens 2 000 km2.
Referenz der Projektleitung:
— Mindestens abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium und eine einschlägige einjährige Berufserfahrung im Bereich Geogefahren,
— Mindestens ein erfolgreich durchgeführtes Referenzprojekt der 3D-Steinschlagmodellierung aus den letzten 3 Jahren.
Referenz der stellvertretenden Projektleitung:
— Mindestens abgeschlossenes naturwissenschaftliches Hochschulstudium und eine einschlägige einjährige Berufserfahrung im Bereich Geogefahren,
— Mindestens ein erfolgreich durchgeführtes Referenzprojekt der 3D-Steinschlagmodellierung aus den letzten 3 Jahren.
Referenz Projektmitarbeiter*in:
— Mindestens ein Referenzprojekt der 3D-Steinschlagmodellierung aus den letzten 3 Jahren, an dem mitgearbeitet wurde.
Software:
— Mit der zu verwendende Software muss mindestens ein Referenzprojekt abgewickelt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [removed], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.