Architektenleistungen für Umbau und Sanierung des ehemaligen Stallgebäudes im Carlshof für eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss und eine Nutzung als Veranstaltungssaal im Obergeschoss
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitensheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eitensheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eitensheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für Umbau und Sanierung des ehemaligen Stallgebäudes im Carlshof für eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss und eine Nutzung als Veranstaltungssaal im Obergeschoss
Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI, LPH 3-9.
Eitensheim
Die Gemeinde Eitensheim beabsichtigt, das ehemalige Stallgebäude im Carlshof für eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss und eine Nutzung als Veranstaltungssaal im Obergeschoss umzubauen und zu sanieren. Das ehemalige Stallgebäude steht unter Denkmalschutz.
Es liegen eine Gebäudevermessung sowie ein Tragwerksgutachten mit Schadenskartierung von Grad Ingenieurplanungen Gmbh, Ingolstadt, vom 19.9.2018, vor. Mit Datum 18.8.2020 wurde vom Architekturbüro Hechenbichler, München, ein Nutzungskonzept abgeschlossen, in dem eine erdgeschossige gastronomische Nutzung sowie eine Saalnutzung im Obergeschoss als möglich nachgewiesen wurde. Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Eichstätt sieht nach einem Abstimmungsgespräch im Dezember 2020 noch Änderungsbedarf am vorliegenden Konzept. Diese Änderungswünsche wurden nicht mehr planerisch weiterverfolgt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung des Umbaus und der Sanierung des ehemaligen Stallgebäudes im Carlshof für Gastronomie und Veranstaltungssaal. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses muss das Nutzungskonzept gemäß den Änderungswünschen der Denkmalschutzbehörde weiterentwickelt werden. Das Projekt wird voraussichtlich ergänzend mit Mitteln der Städtebauförderung gefördert.
Vertragslaufzeit gem. Baufortschritt bis Ende der Gewährleistungsfristen.
Es sind mindestens ein und höchstens drei Referenzprojekte (bei gemeinsamer Bewerbung je Bewerbergemeinschaft) über Umbauten oder Sanierungen (gem. § 34 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 3 bis 8, Honorarzone III) für Gebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 netto von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, die innerhalb der letzten sieben Jahre fertig gestellt wurden, vorzulegen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften können die Referenzen von unterschiedlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften stammen.
Bei allen Referenzen sind Angaben gem. folgendem Formblatt und zusätzlich in Form von Bild und/oder Zeichnung, einseitig A4 gedruckt erforderlich.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der vorgelegten Referenzen. Es werden nur Referenzen gewertet, für die das Formblatt vollständig ausgefüllt ist und die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Es werden maximal drei Referenzen gewertet.
— für jede wertungsfähige Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte,
— für jede wertungsfähige Referenz kann ein Zusatzpunkt erlangt werden, wenn die Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde,
— für jede wertungsfähige Referenz kann ein Zusatzpunkt erlangt werden, wenn die Referenz unter Denkmalschutz stand und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde durchgeführt wurde.
Es können somit insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden.
Unter den Bewerbern, die gültige Teilnahmeanträge abgeben, wählt der Auftraggeber drei bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, wird gelost, um die geplante Bieterzahl einzuhalten, oder es wird der Kreis der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen entsprechend ausgeweitet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss wird nur die Leistungsphase 3 nach § 34 HOAI übertragen. Ein Anspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen/-stufen besteht nicht. Besondere Leistungen können nach Bedarf zusätzlich beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Projektverantwortlicher über die Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügt.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (siehe Teilnahmeantrag):
— Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. der Nachweis erbracht werden kann, eine solche im Auftragsfall abzuschließen zu können gilt bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Gemeinschaft.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
a) Eigenerklärung zu max. 3 Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste):
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte aus der Referenzliste sind jeweils auf max. 2 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen.
b) Erklärung Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend),
c) Eigenerklärungen zu Nachunternehmen (falls zutreffend),
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend),
e) Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Interessenskonflikten (falls zutreffend),
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
Zu a): Es sind mindestens ein und höchstens drei Referenzprojekte (bei gemeinsamer Bewerbung je Bewerbergemeinschaft) über Umbauten oder Sanierungen (gem. § 34 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 3 bis 8, Honorarzone III) für Gebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen mit anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 netto von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, die innerhalb der letzten sieben Jahre fertig gestellt wurden, vorzulegen.
Eine für die Durchführung des Projekts verantwortliche Person muss nach Art. 61 BayBO bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das ausgefüllte Formblatt „Teilnahmeantrag Verhandlungsverfahren“ nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Vergabeunterlagen, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen,
b) formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss,
c) weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht,
d) die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge. Darüber hinaus: Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen,
e) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben,
f) Es ist nach derzeitigem Stand folgender Zeitablauf vorgesehen:
— Abgabe Teilnahmeantrag: 4.6.2021,
— Aufforderung zur Angebotsabgabe: 14.6.2021,
— Angebotsfrist: 15.7.2021,
— Bieterpräsentation: 19.-29.7.2021.
g) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/ Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).