Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MKO000006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Abholung des freigemachten Versandgutes beim DVZ des Auftraggebers, die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern sowie die Zustellung aller Briefsendungen an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen.
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Abholung des freigemachten Versandgutes beim DVZ des Auftraggebers, die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern sowie die Zustellung aller Briefsendungen an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen.
Die Vertragsparteien vereinbaren eine vorvertragliche Umstellungsphase nach Tz. 17 Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) ab Zuschlag (Leistungsbeginn). Ab dem Ende der vorvertraglichen Umstellungsphase muss die vollumfängliche Leistungserbringung erfolgen (Beginn der Vertragslaufzeit).
Die Organisation und der Ablauf der Vorbereitung der Leistungserbringung ergeben sich aus Tz. 17 Anlage 1 (Leistungsbeschreibung).
Die Vertragslaufzeit beginnt spätestens 4 Monate nach Zuschlag. Die Parteien können schriftlich einen früheren Laufzeitbeginn vereinbaren.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (Mindestvertragslaufzeit) ab Laufzeitbeginn.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich insgesamt zweimal um jeweils 1 Jahr, sofern der Auftraggeber einer Verlängerung nicht spätestens 6 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich widerspricht. Nach dieser zweimaligen Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Sendungsvolumen des DVZ im Jahr 2020 betrug 28 242 534 Sendungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise bezgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der AG wird einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, anfordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die vorrangig zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Sofern bzgl. der Eignungsnachweise die Form nicht angegeben ist, sind Eigenerklärungen ausreichend.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Anlage Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe),
— Erklärung zur Geheimhaltungsvereinbarung (eVergabe),
— Scientology- Schutzerklärung (eVergabe),
— Datenschutzhinweise (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur des Bieters (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe),
— Lizenz nach PostG (als Anlage zum Angebot).
Mindestens folgenden Versicherungssummen müssen per Eigenerklärung bestätigt und nachgewiesen werden:
— 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenereignis,
— [Betrag gelöscht] EUR für Tätigkeitsschäden an fremden Sachen je Schadenereignis im Rahmen.
Deckungssumme für Sachschäden:
— 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadenereignis,
— 1 Mio. EUR für Umwelthaftpflicht-Schäden (UHV- Basisdeckung und WHG-Restrisiko für privatrechtliche Inanspruchnahme) je Schadenereignis;
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre in der eVergabe
Dabei ist ein Mindestumsatz i. H. v. 22 Mio. EUR je Geschäftsjahr gefordert.
Erstellung einer Unternehmensdarstellung mit folgenden Inhalten:
— Gesamtanzahl der derzeit bei Ihnen angestellten Mitarbeiter,
— Gesamtanzahl der derzeit angestellten Zusteller,
— Soweit ggf. Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrags notwendig sind, teilen Sie die benötigte Anzahl an Personen mit
— Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge),
— Angaben zu ggfs. erforderlichen Erweiterungen des Fuhrparks,
— Angaben über die Anzahl der Niederlassungen.
Falls der eigene Zustellbereich nicht das gesamte Bundesgebiet abdeckt, ist eine Karte beizufügen, die das eigene Gebiet markiert und anzugeben an wen in den übrigen Gebieten das Postgut zur Zustellung übergeben wird.
Referenzanforderungen:
Es ist eine Referenz anzugeben aus der ersichtlich ist, welche Dienstleistungsaufträge im Bereich der Durchführung von Briefpostsendungen durchgeführt wurden.
Fehlende, unvollständige Angaben und nicht vergleichbare Referenzen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Anzahl der Sortieranlagen mit der jeweiligen Nettosortierleistung pro Stunde ist zu nennen.
Das führende Angebot wird durch eine Betriebsbesichtigung verifiziert. Während der Auswertungsphase wird bei dem führenden Bieter mit einer Vorlaufzeit von 5 Arbeitstagen eine Besichtigung des Produktionsbetriebs durch den Auftraggeber durchgeführt. Dabei werden die Eintragungen im Rahmen der Eignungskriterien überprüft. Ein Abweichen von den erfolgten Angaben führt zum Ausschluss des Angebots.
Mindestanforderung Referenz:
Der Referenzauftrag muss ohne Unterbrechung seit dem 1.1.2020 bestehen.
Um den Umfang der ausgeschriebenen Leistung zu vergleichen muss das Sendungsvolumen mindestens 22 Mio. Briefsendungen im Jahr umfassen (80 % des momentanen Sendungsvolumens lt. Leistungsbeschreibung).
Für die Erfüllung der Vergleichbarkeit können die Sendungsvolumen einzelner Referenzkunden zusammengefasst werden. Die einzelnen Kunden müssen dabei aber alle genannt werden.
Außerdem ist anzugeben, ob mindestens 25 000 Briefbehälter und 100 Briefbehälterwagen für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.