Objektschutz – Landratsamt München: Mariahilfplatz 17, 81541 München (Los 1) Ludmillastr. 26, 81543 München (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektschutz – Landratsamt München: Mariahilfplatz 17, 81541 München (Los 1) Ludmillastr. 26, 81543 München (Los 2)
Mit dem Beschaffungsverfahren für den Objektschutz wird beabsichtigt, für das Landratsamt München und für ihre Beschäftigten, Gäste sowie Besucher ein entspanntes und ruhiges Umfeld zu bieten. Insbesondere sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Übergriffen durch Besucher während der Öffnungszeiten geschützt werden.
Objektschutz – Landratsamt München: Mariahilfplatz 17, 81541 München (Los 1)
Mariahilfplatz 17
81541 München
Im Landratsamt München bearbeiten über 1 200 Mitarbeiter in 4 Geschäftsbereichen tagtäglich die verschiedensten Bürgeranliegen und Themen. Das Landratsamt München am Mariahilfplatz 17,81541 München besteht aus 6 Gebäudeteilen (A, B, C, D, E und N) mit jeweils 4-5 Stockwerken sowie einer dreigeschossigen Tiefgarage mit 6 Parkdecks. Haupteingang sowie die Information befinden sich im Erdgeschoss im Gebäudeteil A. Die Gebäudeteile sind durch Treppenhäuser bzw. Übergänge miteinander verbunden. Gefährdungsrelevante Organisationseinheiten sind in allen Gebäudeteilen untergebracht. Es sind derzeit ca. 650 Mitarbeiter in den o. g. Gebäuden tätig. Mit dem Beschaffungsverfahren für den Objektschutz wird beabsichtigt, für das Landratsamt München und für ihre Beschäftigten, Gäste und Besucher ein entspanntes und ruhiges Umfeld zu bieten. Insbesondere sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Übergriffen durch Besucher während der Öffnungszeiten geschützt werden. Entsprechend hohe Anforderungen stellt das Landratsamt München an die Organisation, Personalführung und Prozessausführung des Dienstleisters sowie die Qualifikationen seiner Beschäftigten. Daher werden für den Ausgeschriebenen Objektschutz ausschließlich hinreichend geeignete Betriebe in betracht gezogen, die sich durch Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auszeichnen. Es wird Sicherheitspersonal mit 5 Personen benötigt. Die Dienstleistung ist nach den in der DIN EN 15602:2008 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig und DIN 77200-1:2017-11 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen, i. V. m. der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV).
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern: Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Objektschutz - Landratsamt München: Ludmillastr. 26, 81543 München (Los 2)
Ludmillastr. 26
81543 München
Im Landratsamt München bearbeiten über 1 200 Mitarbeiter in 4 Geschäftsbereichen tagtäglich die verschiedensten Bürgeranliegen und Themen. In der Dienststelle Ludmillastr. 26 in 81543 München des Landratsamtes München ist die Organisationseinheit Ausländer – und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration untergebracht. Es ist ein 4 – geschossiges Haus mit ca. 120 Mitarbeitern. Mit dem Beschaffungsverfahren für den Objektschutz wird beabsichtigt, für das Landratsamt München und für ihre Beschäftigten, Gäste und Besucher ein entspanntes und ruhiges Umfeld zu bieten. Insbesondere sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Übergriffen durch Besucher während der Öffnungszeiten geschützt werden.Entsprechend hohe Anforderungen stellt das Landratsamt München an die Organisation, Personalführung und Prozessausführung des Dienstleisters sowie die Qualifikationen seiner Beschäftigten. Daher werden für den Ausgeschriebenen Objektschutz ausschließlich hinreichend geeignete Betriebe in Betracht gezogen, die sich durch Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auszeichnen. Es wird Sicherheitspersonal mit 8 Personen benötigt. Die Dienstleistung ist nach den in der DIN EN 15602:2008 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig und DIN 77200-1:2017-11 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig niedergelegten Normen zu organisieren und auszuführen, i. V. m. der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung – BewachV).
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern: Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219807
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219807
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (siehe Leistungsverzeichnis Seite 12 Nr. 18).
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Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen über in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen – max. jedoch 4 Jahre (siehe Leistungsverzeichnis Seite 12 Nr. 17).
Anforderungen und Qualifikation:
Das eingesetzte Personal muss mindestens geprüfte Schutz & Sicherheitskraft (IHK) o. Werkschutzfachkraft (IHK) o. spezielle Sicherheitsfachkraft sein. Der täglich mitarbeitende Objetkleiter muss mindestens die Ausbildung als Fachkraft für Schutz & Sicherheit besitzen und mindestens 5 Jahre diese Tätigkeit ausüben.
Der Auftragnehmer muss gem. DIN EN 15602:2008 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig und DIN 77200-1:2017-11 (aktuellste Fassung) oder gleichwertig aus seinem Personalbestand für das Objekt einen Objektleiter zur unmittelbaren operativen Führung und Kontrolle bzw. Dienstaufsicht der ausführenden Sicherheitskräfte bestimmen. Dieser und seine Vertretung müssen über den Abschluss zur IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskraft oder eine gleichwertige bzw. höherwertige Qualifikation und über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=219807
Spätestens bis zum 31.8.2021 ist für jede am 1.10.2021 einzusetzende Person folgendes vorzulegen:
— ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist. Für jede weitere Person, die während des Auftrages eingesetzt wird, ist das Führungszeugnis am Tag des ersten Einsatzes, spätestens am darauf folgenden Werktag vorzulegen. Die Führungszeugnisse sind jährlich zum 15.07. eines Jahres unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Sie dürfen nicht älter als 3 Monate sein,
— der Nachweis über eine waffenlose Selbstverteidigung. Der Nachweis darf nicht älter als 5 Jahre sein. Eine Aktualisierung des Nachweises einer waffenlosen Selbstverteidigung ist für das eingesetzte Personal alle 2 Jahre erforderlich,
— Bestätigung der vergangenen Auftraggeber über den Einsatz in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
— Freigabe der Anmeldung einer Wachperson (§ 9 Abs. 2 BewachV).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.