Abriss und Neubau des Lehrschwimmbeckens am Nörreut – Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 6-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 0471
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau des Lehrschwimmbeckens am Nörreut – Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 6-8
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 6-8.
83022 Rosenheim
Neubau eines Lehrschwimmbeckens mit 5 Bahnen á 25 m und dazugehörigen Nebenräumen wie z. B. Umkleiden, Technikräume, Aufzug, etc. nach den Vorgaben des Auftraggebers. Die komplette barrierefreie Erschließung des Gebäudes samt Becken ist eine zwingende Planungsvorgabe.
Das Gebäude ist in einer dem Nutzungszweck entsprechenden Qualität und dem Stand der Technik entsprechend zu planen und realisieren. Die Gestaltung der Dachform und der Fassade richtet sich nach dem Nutzungszweck, den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Festlegungen im weiteren Planungsfortschritt. Die Gestaltung des Gebäudes sollte sich an den benachbarten Bestandsgebäuden, – speziell an der Turnhalle – orientieren.
Zusätzlich ist das bestehende Lehrschwimmbecken abzureißen. Dabei ist die angrenzende Turnhalle zu sichern. Die Zentralen der Technischen Anlagen (Heizung, Elektro) sollen für das neue Lehrschwimmbecken in das bestehende Turnhallengebäude integriert werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Leistungen der Technischen Ausrüstungen nach § 53 HOAI Anlagengruppen 1-3 und 6-8.
Ja, die Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl einer Mindestanzahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
1. Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
1.1 Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
— Neubau: 1 Punkt,
— öffentlich genutztes Schwimmbad (Neubau oder Sanierung): 3 Punkte,
— Anbau an bestehendes Gebäude mit gemeinsamer Technischer Ausrüstung: 1 Punkt.
1.2 Leistungsumfang:
— Anlagengruppe 1:
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 2
—— Honorarzone II oder höher: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 3
—— Honorarzone II: 1 Punkt,
—— Honorarzone III: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Anlagengruppe 6
—— Honorarzone II: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
— Anlagengruppe 7 (badetechnische Anlagen)
—— Honorarzone II: 1 Punkt,
—— Honorarzone III: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
Anlagengruppe 8
—— Honorarzone II: 1 Punkt,
—— Honorarzone III: 2 Punkte,
—— Leistungsphase 2: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 3: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 5: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 6: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 7: 1 Punkt,
—— Leistungsphase 8: 2 Punkte.
1.3 Baukosten:
— anrechenbare Kosten bearbeitete A. Gr. von [Betrag gelöscht] EUR – 300 000: 1 Punkt,
— anrechenbare Kosten bearbeitete A. Gr. von [Betrag gelöscht] EUR – 500 000: 2 Punkte,
— anrechenbare Kosten bearbeitete A. Gr. von [Betrag gelöscht] EUR und mehr: 3 Punkte.
2. Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich Technischer Ausrüstung tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
3 oder 4: 1 Punkt
5 oder 6: 2 Punkte
7 oder mehr: 3 Punkte
3. Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o.glw.): 2 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen 3 Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und bei auswahlrelevanter Punktgleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 inklusive Kostenschätzung) beauftragt.
Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt.
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 HOAI 2013 (Lph. 4 nur bei Bedarf);
Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 55 HOAI 2013;
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 HOAI 2013;
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden. Leistungen für die Anlagengruppe 6 sind als Option vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig).
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren.
B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Technische Gebäudeausrüstung) in den letzten 3 Jahren.
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmarklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): [Betrag gelöscht] EUR/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre.
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte bei denen mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a) Art und Nutzung des Gebäudes/Schwimmbad,
b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung),
c) Anbau an bestehendes Gebäude mit gemeinsamer TGA,
d) Anlagengruppen mit Honorarzone,
e) Leistungsumfang (Leistungsphasen),
d) Leistungszeit/Leistungsstand,
f) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengruppen,
g) Auftraggeber.
B) Anzahl der beschäftigten technischen Mitarbeiter und Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich TGA tätig sind, einschließlich Büroinhaber.
C) Zertifikat Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (o.glw. Zertifikat einer akkreditierten Stelle), soweit vorhanden.
D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 erbracht worden sind. Der zugelassene Referenzzeitraum für Schwimmbäder sind die letzten 15 Jahre; andere Referenzen müssen in den letzten 8 Jahren ausgeführt worden sein. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über den Neubau oder eine Sanierung eines öffentlich genutzten Schwimmbads mit Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (Badetechnische Anlagen) benannt werden, bei dem die Leistungsphasen 2, 3 und 5-8 vollständig erbracht wurden. Es muss außerdem ein Referenzprojekt über die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR benannt werden. Die Mindestanforderungen können mit einer oder 2 Referenzen erfüllt werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen aktuell mindestens 5 technische Mitarbeiter im Bereich TGA beschäftigt sein, davon mindestens 3 Dipl.- Ing. (oder glw. Abschluss) einschließlich Geschäftsleitung.
Die für die Durchführung der Leistung verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt, die Berufsbezeichnung Ingenieure zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt „Bewerbungsbogen“ mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u. a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter „Bewerbungsbogen“ nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z. B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bewerber-/Bieterfragen stellen, Bewerber-/Bieterinformationen erhalten und einen/ein elektronischen/s Teilnahmeantrag/Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfunginformiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]10