5130_21_IGM_01_Gebäudedienstleistungen: Europa-Allee 33-39 in Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 5130_21_IGM_01_Gebäudedienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
5130_21_IGM_01_Gebäudedienstleistungen: Europa-Allee 33-39 in Frankfurt
Gebäudedienstleistungen – Europa-Allee 33-39, Londoner Str. 2-6, Warschauer Straße 1-5 in 60327 Frankfurt.
Europa-Allee 33-39, Londoner Str. 2-6
Warschauer Straße 1-5
60327 Frankfurt
Das Objekt befindet sich in 60327 Frankfurt am Main. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um ein Gebäude Baujahr 2009 mit 192 Wohnungen (ca. 13 552 m2) und 5 Gewerbeeinheiten (570 m2). Es gibt 200 Stellplätze im UG 1-UG 2. Das gesamte Grundstück hat eine Größe von 5 280 m2. Es handelt sich um 10 Häuser im Hufeisenformat. Die Europa-Allee 33-39 und die Warschauer-Str. 1-5 haben 7 Stockwerke einschl. EG und 2 Untergeschosse. Die Londonerstr. 2-4 haben je 5 Stockwerke einschl. EG und 2 Untergeschosse, die Londonerstr. 6 hat 4 Stockwerke einschl. EG und 2 Untergeschosse.
Zusammenfassung der Leistungen:
Überwiegend Gebäudedienstleistungen mit folgenden Teilleistungen:
— Hausmeisterdienste für ca. 13 552 m2 Nutzfläche und ca. 200 Tiefgaragenplätze,
— Betreiben und Bedienen der technischen Anlagen. Die Wartung der technischen Anlagen ist nicht Bestandteil der Ausschreibung!
— Tiefgaragenreinigung ca. 1 500 m2,
— Winterdienst,
— Grün- und Vegetationspflege,
— Stellung einer 24 h-Notrufbereitschaft.
Jeweils um 1 Jahr
Vertragsverlängerung jeweils um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Der Auftraggeber fordert für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen/ deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung:
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/ Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum,
— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen besteht oder dass der Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen im Auftragsfall entsprechend anzupassen.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftraggeber fordert eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
— Personenschäden- und Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
— Benennung von Referenzprojekten, die in den letzten 3 Jahren erbracht wurden und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als Mindestanforderung sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen,
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren,
— Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Benennung deren Qualifikation,
— Erklärung zum verwendeten und im Auftragsfall eingesetzten Qualitätsmanagementsystems,
— Erklärung zum geplanten Umfang und zur Art der Unterauftragsvergabe im Auftragsfall,
Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt, die Nachforderung entsprechender Nachweise vor.
Mindestanforderung Berufsausbildung verantwortlicher technischer Servicemitarbeiter (Hausmeister)
— Technische Ausbildung z. B. als Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärinstallateur,
— Ersthelferausbildung,
— Aufzugswärterbefähigung.
Siehe Vergabe- und Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KRYSA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de